Diskussion:Sozialgesetzgebung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Wikiseidank in Abschnitt Ging die Initiative (wirklich) von Bismarck aus?
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…Ich finde keinen Zusammenhang von der Niederlage im Kulturkampf und der Sozialgesetzgebung. Diese entstand vor allem dadurch, dass das kaiserliche Deutschland nicht nur mit einer Unterdrückungsmaßnahme der Sozialisten ([1]) auf die Arbeiterbewegung antworten konnte, sondern etwas schaffen musste um die Arbeiterschaft an sich zu binden und ihnen alle Grundlagen einer Revolution zu nehmen. Vor der Sozialgesetzgebung waren die Arbeiter nicht versichert, bei Arbeitsunfähigkeit (Krankheit, Unfall, etc) standen sie vor dem nichts. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde versucht über Selbsthilfeeinrichtungen (Kirchen, karitativen Einrichtungen, genossenschaftlichen Organisationen, sozial engagierten Vereine und Städte) Armut durch Arbeitsunfähigkeit entgegen zu wirken. 1873 wurde der Glaube aber daran erschüttert durch die ökonimische Krise. Gewerkschaften wurden gegründet und politische Bewegungen schlossen sich zusammen. Darin sah der Reichskanzler Otto von Bismarck einen Feind gegen die bestehende politische und soziale Ordnung und führte wie oben erwähnt die Szialistengesetze ein. Nach Einführung der Sozialgesetze wurde die Sozialpolitik zum Staatszweck.

Quellen ?[Quelltext bearbeiten]

Wo finden sich die Belege für diese Zahlen:

   * 1885-1913 Beiträge der Arbeitgeber: 6.670.413.000 Mark;
   * Beiträge der Versicherten: 5.949.365.000 Mark;
   * Beiträge des Staates: 806.643.000 Mark;
   * Entschädigungen wurden gezahlt: 10.818.740.000 Mark

___________ (nicht signierter Beitrag von 84.62.194.221 (Diskussion) 00:11, 25. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten

Gibt es Belege und Quellen für diese Aussage: "Die neu geschaffene Sozialgesetzgebung war unter dem deutschen Volk verpönt." ?

Natürlich hat keiner gerne Sozialabgaben gezahlt, das gilt heute genauso, aber die hier zitierte Aussage ist doch sehr krass. Dafür hätte ich gerne Belege! --Raubfisch 18:16, 2. Feb 2006 (CET)

Oder ist mit der oben zitierten Aussage gemeint, daß Gewerkschaftsvertreter ihre Chance zur Agitation schwinden sahen und die Sozialgesetzgebung deswegen angriffen? Dieses Zitat: "Andererseits sah die Arbeiterbewegung an den Bestimmungen nur ein Versuch von ihren politischen und wirtschaftlichen Forderungen abzulenken" spricht für eine solche Vermutung. Daraus herzuleiten, daß die Sozialgesetzgebung im deutschen Volk verpönt gewesen sei, hielte ich aber für gewagt. --Raubfisch

Nein, die Sozialgesetzgebung war im Volk nicht "verpönt", im Gegenteil. Die Sozialgesetzgebung begann mit der "Frohen Botschaft" vom Kaisers und hat sehr positive Auswirkungen im Volk gehabt, die bis in die parlamentarischen Diskussionen verfolgt werden können. Die Studenten und viele andere Organisationen waren begeistert. Am Kyffhäuser haben die Studenten dem Kaiser dafür sogar ein Denkmal gesetzt. (nicht signierter Beitrag von Dr2014 (Diskussion | Beiträge) 06:53, 22. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Neutralere Formulierungen[Quelltext bearbeiten]

Formulierungen wie: "Die neu geschaffene Sozialgesetzgebung war unter dem deutschen Volk verpönt" entsprechen nicht dem Niveau einer Enzyklopädie (und wohl auch nicht den Tatsachen). Jede Gesetzgebung, die zunächst Abgaben verlangt, stößt auch auf Widerstand, das wäre nicht weiter erwähnenswert. Funktionäre der Arbeiterbewegung sahen sehr wohl auch, daß diese Linderung der sozialen Not dazu beitragen würde, den Gegensatz zwischen Arbeitern und Staat zu mildern. Manche mögen daher aus Organisationsinteresse diese Sozialgesetzgebung bekämpft haben. Das rechtfertigt aber nicht die pauschale Behauptung, die Gesetze seien im deutschen Volk verpönt gewesen. Die damals eingeführten Gesetze beseitigten sicher nicht die vorhandene Not, waren aber im Verhältnis zu dem, was in anderen Staaten geschah ein großer sozialer Fortschritt. (Dies läßt sich auch durch einzelne, möglicherweise als Beleg für den Begriff "verpönt" anführbare Propagandaschriften und Schlagzeilen aus der Zeit nicht widerlegen.)

Der Hinweis auf die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer von 36 Jahren mag statistisch richtig sein, verfälscht aber dennoch die Aussage. Im 19. Jahrhundert bestand eine nach heutigen Maßstäben extrem hohe Kindersterblichkeit. Da die statistische Angabe der durchschnittlichen Lebenserwartung der Männer sich auf alle geborenen Jungen bezog, gibt die kommentarlose Angabe des Wertes "36 Jahre" ein verfälschendes Bild. Soweit die Männer die Kindheit überlebt hatten und in den Arbeitsprozeß eingetreten waren - und nur für diese Gruppe war die Rentenversicherung überhaupt ein Thema - gab es eine deutlich höhere Lebenserwartung. Für den Zweck dieses Artikel wäre also die durchschnittliche Lebenserwartung der zwanzigjährigen Männer eine aussagekräftige Größe. Selbstverständlich war die Lebenserwartung auch dieser Gruppe geringer als die der vergleichbaren Altersgruppe heute. Wenn man aber Kirchenbücher und Standesamtliche Unterlagen jener Zeit auswertet, kann man feststellen, daß der Anteil der Bevölkerung, die dann doch das Rentenalter erreichte, keinesfalls so gering war, wie man bei Nennung des statistischen Durchschnittsalters von 36 Jahren vermuten könnte.

Der Hinweis auf diese statistische Lebenserwartung ist daher tendenziell irreführend. Ich habe ihn aus diesem Grund entfernt. Sollte jemand Zugang zu statistischen Daten haben (Sterbetafeln aus jener Zeit), dann wäre die Einfügung der statistischen Lebenserwartung eines im Jahre 1890 20-jährigen Mannes sinnvoll. Gruß --Raubfisch 09:59, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Lebenserwartung im 19. Jahrhundert[Quelltext bearbeiten]

Ich habe hier eine Sterbetafel gefunden, die den Zeitraum abdeckt. Eine vorläufige und überschlägie Berechnung für die ersten 20 Lebensjahre eines im Zeitraum 1881 bis 1890 geborenen Jungen ergibt, daß dieser mit einer ca. 40 %igen Wahrscheinlichkeit gestorben wäre, bevor er sein 20. Lebensjahr vollendet hätte. Von tausend geborenen Jungen wurden also nur ca. 600 Jungen überhaupt erwachsen. --Raubfisch 10:36, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Sozialdemokratische Partei Deutschlands[Quelltext bearbeiten]

Die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) existierte zum Beginn der Schaffung von Bismarcks Sozialgesetzgebung, die überwiegend einen Ausgleich zur den repressiven Massnahmen der Sozialistengesetze darstellte, in ihrer eigentlichen Form noch nicht. Der Zusammenschluss aus ADAV (Allgemeinem Deutschen Arbeiterverein) und SDAP (Sozialistische Deutsche Arbeiterpartei) zur Vorläuferpartei SAD erfolgte im Jahre 1875, die Umbennung in SPD erfolgte erst im Jahre 1890. Ich habe den Artikel dahingehend geändert. Quellen: Wirtschaft, Staat, Gesellschaft (Cornelsen, ISBN: 3-454-59710-2) und Bertelsmann Lexikon (Stichworte: Sozialgesetzgebung, Sozialistengesetze). Grüsse, argl - April 2009 (Diskussion editiert am 10. April 2009, Artikel wenige Tage zuvor) (nicht signierter Beitrag von Argl (Diskussion | Beiträge) 19:25, 10. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Rentenbeginn bei Bismarck[Quelltext bearbeiten]

Das Gesetz sieht eine Rente ab 70 Jahren vor, wenn zuvor 30 Jahre lang Beiträge eingezahlt wurden. Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt zu Bismarcks Zeiten bei 40 Jahren. http://www.t-online.de/wirtschaft/altersvorsorge/id_15739976/sid_15739976/si_0/die-geschichte-der-rente-in-deutschland.html Ra-raisch (Diskussion) 21:15, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ging die Initiative (wirklich) von Bismarck aus?[Quelltext bearbeiten]

Gab die Kaiserliche Botschaft nicht die Richtung vor, bis sich Bismarck dem nicht mehr widersetzen konnte?--Wikiseidank (Diskussion) 19:52, 18. Dez. 2020 (CET)Beantworten