Diskussion:Staatsanwaltschaft (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von 32 Fuß-Freak in Abschnitt Bezirksstaatsanwälte
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Es besteht schon eine auffällige Diskepanz zwischen einer "weisungsgebundenen Behörde" die aber dann die Öffentlichkeit unabhängig vertritt?! Ein schöner Austriazissmus - in Österreich geht immer beides. Mathias Gruböck (nicht signierter Beitrag von 49.128.178.242 (Diskussion) 08:35, 9. Jul 2013 (CEST))

Nur ehemalige Richter[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel über Staatsanwalt, Abschnitt Österreich steht:

"In der Republik Österreich dürfen nur Richter oder ehemalige Richter zum Staatsanwalt ernannt werden. Der Ernennung geht jeweils eine öffentliche Ausschreibung einer zur besetzenden Stelle voraus."

Hier nichts davon. Das sollte man schon erwähnen. Auch wenn der Artikel auch sonst sehr mager ist. --Eisebär (Diskussion) 00:30, 24. Nov. 2022 (CET)Beantworten

Bezirksstaatsanwälte[Quelltext bearbeiten]

...die gibts auch noch, mir z. B. aus Feldkirch bekannt. Wozu sind die gut ? (obwohl ja in Feldkirch auch die "richtige", für Vorarlberg zuständige Staatsanwaltschaft sitzt.) --32 Fuß-Freak (Diskussion) 13:35, 12. Jul. 2023 (CEST)Beantworten