Diskussion:Standesamt

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Letzter Kommentar: vor 13 Tagen von Maximilian Birke in Abschnitt Kirchlich heiraten ohne Standesamt?
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Kirchenaustritte[Quelltext bearbeiten]

Habe mich beim lesen des Artikels gefragt, wer in Bayern zuständig ist, es wird lediglich erwähnt, dass es NICHT das Standesamt sei..... unbekannter Nutzer

Doch, gerade in Bayern ist es das Standesamt (siehe hier). In anderen Ländern kann das anders sein; in Hessen beispielsweise waren es lange die Amtsgerichte (mittlerweile die Gemeinden und dort i.d.R. das Standesamt oder Bürgeramt, je nach Organisation der Verwaltung dort). --SchnitteUK (Diskussion) 15:23, 26. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Kirchlich heiraten ohne Standesamt?[Quelltext bearbeiten]


  • Bis zum 31.Dezember 1957 war es einem Pastor verboten, eine "kirchliche Trauung" vor der "standesamtlichen Eheschliessung" vorzunehmen; doch laut Auskunft des Innenministeriums gilt heute.
*POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin 
*HAUSANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 
*POSTANSCHRIFT 11014 Berlin 
TEL +49 (0)1888 681-2333 
FAX +49 (0)1888 681-2340 
BEARBEITET VON AR'n Müller 
E-MAIL Poststelle@bmi.bund.de 
INTERNET 
DATUM Berlin, 26. Februar 2004 
AZ V 5a - 133 118/18 
Herrn 
Hendrik XXX

Sehr geehrter Herr XXX,
für Ihre elektronische Nachricht vom 28. Januar d.J., in der Sie die Konkurrenz von standesamtlicher Eheschließung und kirchlicher Trauung ansprechen, danke ich und kann Ihnen dazu Folgendes mitteilen:

  • In Deutschland wird nach § 1310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Ehe nur dadurch

geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich vor dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen des BGB zur Eingehung der damit in Deutschland obligatorischen Zivilehe werden durch verschiedene formelle Regelungen im Personenstandsgesetz (PStG) ergänzt. Bis zum 31. Dezember 1957 galt die kirchliche Trauung vor der standesamtlichen Eheschließung als Straftatbestand, der mit einer Geldstrafe bedroht war.

  • Seit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes am 1. Januar 1958 begeht nach § 67 PStG eine Ordnungswidrigkeit, wer eine kirchlichen Trauung oder die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung vornimmt, ohne dass zuvor die Verlobten vor dem Standesbeamten erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers wurde eine Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift jedoch nicht mit einer Geldbuße bedroht, es handelt sich somit um eine „unechte“ Ordnungswidrigkeit, da sie sanktionslos bleibt.
ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin 
VERKEHRSANBINDUNG S-Bahnhof Bellevue; U-Bahnhof Turmstraße 
Bushaltestelle Kleiner Tiergarten  

 unbekannter Nutzer
Um Verwirrungen anlässlich dieses unsignierten Abschnitts, der wohl aus etwa dem Jahre 2005 stammt, entgegenzuwirken, verweise ich auf Verbot der religiösen Voraustrauung#Verbots-Aufgabe 2009. --Maximilian (Beiträge|Diskussion) 14:20, 24. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Legitimität und Rechte ihrer Nachkommen[Quelltext bearbeiten]

"Legitimität und Rechte ihrer Nachkommen " Diese Stelle sollte geändert werden. Nachkommen sind nach der Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern nicht nur als eheliche legitim. Es kommt in dieser Aussage eine antiquierte Vorstellung zum Ausdruck.

 unbekannter Nutzer

wo gibt es sie?[Quelltext bearbeiten]

Im Abschnitt zu Deutschland wäre es von Interesse, zu erwähnen, dass Standesämter in den meisten (allen) Ländern Teil der Gemeindeverwaltung sind. Ebenfalls soll es Hauptstandesämter geben, über die man bislang in Wikipedia nichts erfährt.--Bhuck 16:12, 13. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Und mir fehlen Links zu Info Seiten. Es gibt für Standesämter Fachverbände und mittlerweilen sogar Seiten, die die Standesämter und Ihre Angebote vorstellen.

Ab wann gibt es Standesämter[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird gesagt, daß es um 1800 im französisch besetzten Rheinland zur Gründung von Standesämtern gekommen ist, in Preußen 1874 und per Reichgesetz einheitlich 1876. Gibt es außerhalb von Preußen und jenem französisch besetzten Rheinland irgendwelche Gebiete in Deutschland, in denen vor 1876 Standesämter gebildet wurde und wenn ja, wo? --CabrioTop (Diskussion) 19:31, 16. Feb. 2013 (CET)Beantworten




Link zum italienischen Artikel[Quelltext bearbeiten]

Der Link zu italienischen Artikel ist falsch: L'Anagrafe ist das Einwohnermeldeamt, das Standesamt ist das "Ufficio dello Stato Civile". Dazu gibt es zwar keinen Artikel, wohl aber zu Ufficiale dello Stato Civile (Standesbeamter). Ich würd das ja gern selbst korrigieren, weiß aber nicht, wie das geht. (nicht signierter Beitrag von 82.84.88.20 (Diskussion) 18:40, 6. Apr. 2014 (CEST))Beantworten