Diskussion:Stargarder Land (Weinbaugebiet)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Oliver S.Y. in Abschnitt Lemma und Kategorien
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Tafelweinanbaugebiet?[Quelltext bearbeiten]

Irgentetwas stimmt da nicht.

  1. Eine Weinbauverordnung gibt es in Deutschland nicht. Google spuckt nur etwas aus der Schweiz aus.
  2. Falls die Weinverordnung gemeint ist, §2 kennt nur Landwein.
  3. In §3 geht es um Gehnemigung von Neuanpflanzungen
  4. §3 des Weingesetzes regelt Weinanbaugebiete, da kommt Mecklenburg nicht vor
  5. Wenn es keinen Tafelwein gibt, kann es auch keine Tafelweinanbaugebiete geben

--EPsi 17:24, 29. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Außerdem steht im Lemma, es sei ein Weinbaugebiet, im Text aber, es sei eine Weinbauregion. --Hydro 12:00, 15. Dez. 2011 (CET)Beantworten

@Benutzer:Rüdiger Bier: Danke für die Verschiebung. Kann man den Artikel in der Kategorie:Weinbaugebiet belassen? --Hydro 19:19, 15. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Jaein, leider ist die Weiterleitung auch nicht so korrekt. Hier müßte auch noch nachgearbeitet werden. -- Rüdiger 21:08, 15. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Hier ist noch so ein Fall. Auch verschieben? --Hydro 21:45, 15. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Kann ich nicht beurteilen, da ich mit dem französischen Weinrecht nicht vertraut bin. Es muss wieso noch einen großen Umbau geben, da es in Deutschland eigentlich keine "Weinbaugebiete" sondern richtiger "Weinanbaugebiete" gibt. Mit winzerlichen Grüßen -- Rüdiger 10:23, 16. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Es stimmt schon. Wein wird in 4 Güteklassen unterschieden. 1. Tafelwein, 2. Landwein, 3. Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) und 4. Qualitätswein mit Prädikat. Zur besseren Unterscheidung werden die 7 Gebiete für Tafelwein als Weinbaugebiete bezeichnet. Das Wort Anbaugebiet bleibt dem Qualitätswein vorbehalten. So steht es in sämtlicher deutscher Fachliteratur der Gastronomie und im Seminarhandbuch "Deutscher Wein" welches vom deutschen Weininstitut in Mainz herausgegeben wird. Die Bezeichnung Weinbauregion halte ich angesichts der 2 Gemarkungen (Rattey und Burg Stargard) mit so einer geringen Rebfläche für übertrieben. Die Einteilung in die 4 Güteklassen findet sich, da in vielen Ländern Europas identisch, wahrscheinlich im EU Recht. Beste Grüße --Schmettau 23:48, 21. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ok. habe festgestellt, dass Tafelwein lt. EU out ist. Siehe Artikel. Beste Grüße --Schmettau 01:01, 22. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Lemma und Kategorien[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Ich habe heute den Kategorieast von Deutschland an das Gesetz angepasst. Da der Rechtsbegriff in Deutschland "Weinanbaugebiet" für die Qualitätsweine gemäß §3 (1) Weingesetz ist, gibt es keinen Grund, hier einen anderen Qualifikator zu wählen. Ich weise aber auf den Überarbeitungsbedarf hin, wenn das hier als Rechtsgegenstand relevant ist, gehört der auch zuerst definiert, bevor olle Raubritterlegenden gestrickt werden.Oliver S.Y. (Diskussion) 11:43, 22. Okt. 2016 (CEST)Beantworten