Diskussion:Steckbrief

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2A01:C22:A405:6400:D80C:CB40:DE63:527F in Abschnitt "Der Steckbrief ist ein öffentliches Ersuchen ... Diese Öffentlichkeitsfahndung ist.." usw.
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Sollte in dem Artikel nicht auch das mit dem "Tot oder Lebendig" wie man es früher in den USA hatte, erwähnt werden? --84.176.217.167 23:03, 21. Sep 2006 (CEST) (Carl Frieder Kathe)

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-- DuesenBot 21:04, 8. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Steckbrief[Quelltext bearbeiten]

Steckbrief werden auch in "normalem" Zusammenhang geschrieben(z.B.: Schule). Es muss nicht immer von der Polizei oda so sein! Ich denke der Artikel sollte überarbeitet werden! --Josia 21:13, 18. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ich denke auch das ein Steckbrief noch andere Bedeutungen hat. Z.B. einfach als stichpunktartige Zusammenfassung (siehe z.B. den Steckbrief des Bundestags: http://www.bundestag.de/interakt/steckbrief/index.html) (nicht signierter Beitrag von 82.113.121.24 (Diskussion | Beiträge) 19:50, 20. Jul 2009 (CEST))

Definition[Quelltext bearbeiten]

Ein Steckbrief ist doch kein Ersuchen "um Festnahme" selbst, sondern um Hinweise, die zur Festnahme führen könnten, oder ? --Mwknacker (Diskussion) 22:28, 8. Mai 2013 (CEST)Beantworten

"Der Steckbrief ist ein öffentliches Ersuchen ... Diese Öffentlichkeitsfahndung ist.." usw.[Quelltext bearbeiten]

Die Definition in der Einleitung ist nach meinem Dafürhalten doppelt falsch, wobei der erste Fehler im dritten, der zweite Fehler im fünften Wort steckt, und der Artikel als ganzes in der Folge fragwürdig.

  • "ist"...eher "war", denn seit dem Strafverfahrensänderungsgesetz von 1999 wird der Begriff "Steckbrief" in der Strafprozessordnung nicht mehr genannt und ist mithin obsolet. Allerdings weiß ich nicht, ob er nicht vielleicht noch in irgendwelchen anderen Gesetzen und Verordnungen herumspukt, oder vielleicht in Österreich, oder in der Schweiz, und wie er dort gehandhabt wird, deswegen "vorbehaltlich besserer Erkenntnis", as they say.
  • "öffentliches"...ich meine, dass der "Steckbrief" nach §131 StPO a.F. erstmal ein behördliches Ersuchen eines Gerichts (bzw. der Staatsanwaltschaft) an die Polzeibehörden darstellt und folglich zwar ein Mittel der Personen-, aber nicht notwendigerweise der Öffentlickeitsfahndung ist, die ist fakultativ. In der Urfassung des Steckbriefparagraphen der StPO von anno 1877 ist von öffentlicher Fahndung keine Rede, und wie diese schlaue Schwarte hier bestätigt, richtete sich die im Steckbrief verbriefte Aufforderung zur Festnahme "hauptsächlich an die Polizei".

Ich meine daher, dass der Artikel in zweierlei Hinsicht umgemodelt werden sollte: zum einen sollte dargestellt werden, dass es sich um einen historischen Rechtsbegriff handelt, zum zweiten, dass Steckbriefe üblicherweise keineswegs öffentlich waren, jedenfalls nicht notwendigerweise; anders ausgedrückt: weniger "Die Polizei bittet um Ihre Mithilfe ..." und mehr "Die Polizei wird um Mithilfe gebeten".

Wo wir gerade dabei sind: wie schaut es denn in dieser Hinsicht mit dem abgebildeten Steckbrief Georg Büchners aus? Wurde der denn öffentlich angeschlagen oder handelt es sich hier um eine inneramtliche Mitteilung, eine Seite aus dem Fahndungsbuch der Polizei? Und wenn ja: welcher Polizei, der hessen-darmstädtischen? Oder war Büchner bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben, immerhin ist er ja nach Frankreich geflohen? Die Datei- bzw. Quelleninformationen auf Commons geben dazu leider keine Auskunft.

Die IP bittet um Ihre Mithilfe: --77.11.147.73 16:54, 8. Mai 2020 (CEST)Beantworten

PS: Der Eintrag zum "Steckbrief" im Deutschen Wörterbuch bestätigt meine Annahme, dass der Steckbrief zunächst mal ein Schreiben ist, das von einer behörde [...] an eine andere gesandt wird, und zwar heimlich, weil nämlich erst erst durch die zeitungen die landläufig bekannte, aber rechtlich eher nicht zutreffende Bedeutung eine öffentliche, allen zugängliche bekanntmachung in Umlauf gebracht wurde. Das alles übrigens in Zusammenhang mit der angeblichen Herleitung vom in den Torbogen gesteckten Ladebrief, die auch der umseitige Wikipedia-Artikel behauptet, vom DW aber als zweifelhaft bezeichnet wird, für wahrscheinlicher hält man dort einen Sinnzusammenhang mit jemandem etwas stecken i. S. v. „heimlich mitteilen.“ Wohlgemerkt heimlich, nicht öffentlich. --2A01:C22:A405:6400:D80C:CB40:DE63:527F 21:44, 8. Mai 2020 (CEST)Beantworten