Diskussion:Sterbegeld

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Lexberlin in Abschnitt Abschnitt "Betriebliche Altersversorgung"
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sterbegeld[Quelltext bearbeiten]

mein bruder und ich musten die beerdiegung unseres bruders bezahlen das Sterbegeld von der Firma hat die ex frau genommen ohne ein Pfennig fur die beerdiegung zu zahlen . ist das rechtens (nicht signierter Beitrag von 2.240.169.150 (Diskussion) 21:58, 18. Jan. 2015 (CET))Beantworten

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erledigtErledigt --77.190.103.245 12:44, 10. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Gesetzliche Rentenversicherung[Quelltext bearbeiten]

„Wenn der Verstorbene in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, so wird im ersten Vierteljahr die Witwen- oder Witwerrente nicht nur in der Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten, sondern zu 100 % gezahlt.“ Diese Formulierungist m. E. missverständlich. Ich schlage folgende Änderung vor: Wenn der Verstorbene in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, wird im ersten Vierteljahr nach dem Tod die Witwen- oder Witwerrente in der Höhe der Rente des verstorbenen Versicherten gezahlt (sogenanntes Sterbevierteljahr). --Schubbay (Diskussion) 18:16, 28. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

erledigtErledigt--77.190.103.245 13:04, 10. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Räumliche Gültigkeit der Informationen[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn an irgendeiner Stelle des Artikels zu erfahren wäre, auf die Rechtsordnung welches Landes sich seine Informationen beziehen. Auch wenn man die deutschsprachige Version von Wikipedia verwendet, kann man nicht wissen, dass der Verfasser hier nur über Deutschland informiert. Darauf wäre unbedingt und deutlich hinzuweisen. 83.215.147.30 13:41, 11. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ja, das wäre gut. Es gibt hier aber nicht "den (einen) Verfasser", es sind Dutzende. Es steht jedem, auch dir, frei, einen solchen Hinweis hinzuzufügen. Dafür gibt es bestimmt Beispiele in anderen bestehenden Artikeln. Es wäre auch zu prüfen, ob deine Vermutung, dass hier nur die Lage in Deutschland beschrieben wird, überhaupt zutrifft. Wenn sie nicht zutrifft, müsste es pro Rechtsordnung einen Abschnitt geben. --77.190.103.245 12:55, 10. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Betriebliche Altersversorgung"[Quelltext bearbeiten]

Da es keine einheitliche betriebliche Altersversorgung gibt, sondern eine Vielzahl davon, verbieten sich hierzu m. E. Aussagen allgemeiner Art. Zumindest müsste eine Quelle angegeben werden, falls jemand in der wissenschaftlichen Literatur etwa generalisierende Aussagen zu einer Vielzahl betrieblicher Altersversorgungen getroffen hat. Ansonsten kann hier nur stehen, dass die im konkreten Fall ggf. anwendbare Versorgungsordnung bestimmt, ob und in welcher Höhe eine besondere Sterbefallleistung neben Hinterbliebenenrenten gewährt wird. --Lexberlin (Diskussion) 01:31, 20. Nov. 2023 (CET)Beantworten