Diskussion:Sterbeurkunde

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Nankea in Abschnitt Todesurkunde
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Wieso können Kopien nur von Notaren erstellt werden? --Eynre 05:43, 31. Jul 2006 (CEST)

Es wird nicht nur eine Urkunde ausgestellt, sondern mehrere Urkunden für unterschiedliche Zwecke. Darüber hinaus werden vom Amt beglaubigte Kopien ausgestellt. Müsste genauer recherchiert werden. Die Angaben im Artikel sind falsch --Eynre 08:52, 27. Aug 2006 (CEST)

Gibt es irgendwo Informationen über den Aufbau einer Sterbeurkundennummer ? (z.B. XXXX / Jahr)

"Weitere Sterbeurkunden kostet 7 €, jede weitere 3,50 €." - Die Formulierung ist nicht nur grammatikalisch falsch, sondern verwirrt - kostet die erste zusätzliche 7€ und weitere Kopien 3,50€? So stelle ich mir das vor und ändere das mal ab, wer den genauen Sinn kennt sollte das mal verbessern - 145.254.218.197 20:40, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Beglaubigt ist beglaubigt! Welcher Notar hier ständig erklärt, daß anerkannte Kopien nur von Notaren erstellt werden können, weiß ich nicht. Solange es keine Zwei-Klassen-Beglaubigung gibt, werde ich das stets korrigieren. DocWoelle

Hab noch ein bisschen was korrigiert. Beglaubigungen von Pastoren stehen notariellen Beglaubigungen in nichts - auch nicht in ihrer Rechtswirksamkeit - nach.--Pvanderloewen 19:15, 1. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Der Unterschied ist, dass es beim Pastor billiger ist:-). (nicht signierter Beitrag von 88.130.118.30 (Diskussion) 12:13, 17. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Kosten der Urkunden[Quelltext bearbeiten]

Als letzte Änderung wurde eingetragen, dass seit Anfang 2009 bundesweit die gleichen Gebühren erhoben werden. Das ist nicht richtig. Nach § 72 Personenstandsgesetz -NEU- ist die Erhebung von Gebühren und Auslagen Ländersache.

Da ich micht nicht traue, die Änderung einfach zu entfernen, bitte ich den Sichter, die Änderung nicht frei zu geben.

-- JoWyzer 15:45, 8. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Da die Änderung mit den Gebühren trotz meines Hinweises freigeschaltet wurde, habe ich den Artikel nunmehr berichtigt.

-- JoWyzer 07:31, 14. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Todesurkunde[Quelltext bearbeiten]

In der Schweiz wird das Dokument amtlich als Todesurkunde bezeichnet - was ja an sich sachlich korrekter ist, da nicht das Sterben, sondern der eingetretene und beglaubigte Tod beurkundet wird. Vielleicht sollte der Artikel-Pfleger die abweichende Bezeichnung in der Schweiz noch einbauen. (nicht signierter Beitrag von 88.130.118.30 (Diskussion) 12:13, 17. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Sei mutig und mach es selber! Nankea (Diskussion) 10:06, 2. Okt. 2015 (CEST)Beantworten