Diskussion:Streitwert

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Definition "Streitwert"[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen grundlegende Informationen, was der Streitwert darstellt und woraus er sich im Einzelnen zusammensetzen kann. --78.48.234.211 16:11, 20. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das sehe ich auch so ! Dieser Artikel ist wirklich ein sehr gutes Beispiel für eine richtig gehend schlechte Erklärung; es kommt einem vor, wie als sei es nur Abgeschriebenes von einer Internetseite aus dem Fachbereich Juristik. [-- Guitaroxx 20:13, 18. Jan. 2010 (CET)][Beantworten]

Zu finden unter dem Absatz, Gebührenstreitwert: Grundsätzlich ist die Höhe des Streitwerts von der Sache abhängig, zu meist von der Bedeutung für den Kläger, das ist sehr Subjektiv zu lesen.

Als ob die Sache, von Persönlicher- Bedeutung für den Kläger haben müste, was dann allerdings falsch wäre, denn die Zuständigkeit für eine Sache entscheidet das jeweilige Gericht.

Wobei der Rechtsbeistand, Wir nehmen hier den Anwalt einen schon erklären, ob es etwas bringen und auch wohin das Ganze verlaufen wird, der Streitwert selber ist hier auch für das Erste als Beispiel: der jeweilige Versicherungswert. Gruß Banjo

Der Begriff sollte differenziert werden, in die vorliegende juristische Definition und eine denkmalpflegerische. Siehe hierzu die Ausführungen von Dr. Gabi Dolff-Bonekämper in: Raymond Weber: Europäisches Kulturerbe. Katalysator des europäischen Einigungsprozesses, S. 42., online unter: https://www.kupoge.de/kumi/pdf/kumi92/92_40-43.pdf --Wikikaric (Diskussion) 17:01, 9. Nov. 2019 (CET)[Beantworten]