Diskussion:Stuttgarter Verfahren

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 93.134.142.138 in Abschnitt Steuerrechtlich nicht mehr relevant
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--SVL 18:46, 23. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Die KAT Wertpaier und Börse gilt auch hier, da Anteile nichtbörslicher Unternehmen in dem Sinne zumindest als Wertpapiere aufzufassen sind, also in die KAT gehören. --84.137.176.95 04:42, 30. Apr 2006 (CEST)

Etwas über die Herkunft des Namens wäre interessant. Ich nehme an, das hat historische Gründe und es ist auch die Stadt gemeint?


Der Name leitet sich daraus ab, daß dieses Verfahren seinerzeit von der Oberfinanzdirektion Stuttgart entwickelt wurde. U.M.

Steuerrechtlich nicht mehr relevant[Quelltext bearbeiten]

Gemäß den angegebenen Gesetzestexten kommt das Stuttgarter Verfahren in steuerrechtlichen Bewertungen wohl nicht mehr zur Anwendung. Somit sollte zumindest auf den Charakter der "Ehemaligkeit" hingewiesen werden! Dennoch erscheint es richtig, den Artikel nicht zu streichen, da in bestehenden GmbH-Gesellschaftsverträgen nach wie vor auf dieses Verfahren als Bewertungsinstrument verwiesen wird. -- 93.134.142.138 11:05, 15. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Richtig, es kommt zumindest bei der ErbSt nicht mehr in Betracht. In den Mustervorlagen für GmbH-Verträge der Industrie- und Handelskammer Potsdam wird für die Bewertung von GmbH-Anteilen bei Auseinandersetzung noch immer auf das Stuttgarter Verfahren verwiesen. Ergo: Nicht löschen. --Alexander 20:01, 07. Juni 2013 (CEST)