Diskussion:Summarische Risikoprüfung

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Zehnfinger in Abschnitt Neutralität
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Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Mangelnde Neutralität: siehe Diskussion in QS und LD, insbesondere die Literaturliste und Einzelnachweise sind einseitig auf einen Autor ausgerichtet. -- Zehnfinger (Diskussion) 15:02, 27. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise wurden um weitere Quellen ergänzt. Insbesondere von verweisender und zusammenführender Sekundärliteratur auf Primär- und ergänzende Quellen. SRPrüfung 20:53, 11. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Da in fast zwei Jahren keine Bereinigung stattgefunden hatte, habe ich die lange Liste mit Beiträgen eines einzigen Autors gestrichen. -- Zehnfinger (Diskussion) 10:41, 18. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

Alternativen[Quelltext bearbeiten]

− − Es gibt Alternativen zu der Prüfungstechnik. Es wäre schön gewesen, wenn nach den allgemeinen Regeln für Wikipedia eine Begründung für die Löschung erfolgt wäre. Deshalb hier die Bedenken als Anregung noch einmal dargestellt: (nicht signierter Beitrag von 5.147.209.249 (Diskussion) 15:55, 20. Okt. 2013 (CEST))Beantworten

Kritik[Quelltext bearbeiten]

− − Im konkreten Einzelfall mag es sich um eine notwendige und hilfreiche Argumentations- und Nachweismethode handeln. Im Massenverfahren ist sie allein vom Zeitaufwand problematisch. Deshalb sind die konfliktvermeidenden Methoden wie INSIKA vorrangig einzuführen. Das gilt auch für Tex Compliance. Anderenfalls werden viele Verfahren streitig entschieden, obwohl sie bei richtiger Handhabung anders hätten vermieden werden können. − Dazu gehört INSIKA bei Registrierkassen und bei Taxis.--5.147.209.249 15:55, 20. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Kritik:

In der Praxis sitzt das Problem in der Regel vor dem PC. Das reale Ergebnis liegt oft nahe an der Willkür und ist von dem amtsintern postulierten Drang, doch bitte ein Mehrergebnis zu erzielen, getragen. Lediglich eine verschwindend geringe Anzahl von Betriebsprüfern hat statistische Grundkenntnisse und hält eine bewusste Stichprobenauswahl NICHT für hochrechenbar. Geschweige denn, dass über Sicherheitsgrade, Stichprobenumfang, Skalen und Verteilungen diskutiert werden könnte. Von einer brauchbaren Dokumentation, die eine rechtstaatliche Überprüfung der Ergebnisse ermöglichen würde, mal ganz zu schweigen. Weit entfernt sind die staatlichen Betriebsprüfer von den Dokumentations- und Arbeitsstandards deutscher Wirtschaftsprüfer. Zur Methodenlehre vgl. bereits Wysocki, Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens, 3. Auflage, München 1988, S. 119 ff.

Sie sind in Ihrem Bemühen, Ihren Kollegen eine saubere Methodik beizubringen, nicht zu beneiden.

Dr. Florian Müller-Kröncke, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Sphärentheorie[Quelltext bearbeiten]

Diese Theorie entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH zur Feststellungslast, vgl. dazu Gräber, FGO, 7.Aufl., § 96 FGO (nicht signierter Beitrag von 5.147.209.19 (Diskussion) 15:55, 15. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Technische (Mathematische / Informatische) Richtigkeit[Quelltext bearbeiten]

Bitte koregieren Sie diese Aussage:" ...Mit der SRP können insbesondere Besteuerungsmassendaten untersucht werden. ...". Das hier benutzte Wort bezieht sich auf das engl. Wort Bigdata. Massendaten sind dabei laut Definition Daten welche mit normalen Mitteln nicht mehr zu bearbeiten sind und nicht "viele Daten" wie zumeist angenommen. Da SRP, wie mir mehrfach vorgeführt Excel nutzt kann dies nicht richtig sein. So wollte man Daten eines Mandanten einlesen (229 Filialen) und konnte das nicht. Dies hat zu Fehlern in der Analyse geführt welche auch sehr schnell sichtbar wurden. Die "SRP-Vorlage" kann keine SQlite, Oracel oder MYSQL DB's einlesen, auswerten oder verarbeiten. Auch sind alle Versuche Datenblöcke von mehr als 1,2 Mio Zeilen (es sollte unbedingt in csv exportiert werden) und 229 Dokumenten zu importieren gescheitert. Dies ist neben der Definition der 2 Grund dies zu ändern. (nicht signierter Beitrag von 91.12.230.68 (Diskussion) 16:22, 16. Sep. 2014 (CEST))Beantworten