Diskussion:Synergistischer Streit

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Synergismus: Lehre, daß der Mensch an dem Guten, Sittlichen, an seiner Erlösung (mit Gott) mitwirkt (PELAGIUS, MELANCHTHON u. a.).

"Synergismus (griech.), die dogmatische Ansicht, wonach der Mensch zu seiner Bekehrung "mitwirken" müsse. Einst hatte Augustinus im Gegensatz zum Pelagianismus (s. d.) und Semipelagianismus (s. d.) alle derartige Mitwirkung verworfen, und dieser Ansicht folgte Luther, während Melanchthon den Anteil der menschlichen Willenskraft je länger, desto bestimmter in die erhaltene Fähigkeit setzte, der göttlichen Gnadenwirkung zuzustimmen. Dieselbe Vorstellung war in das Leipziger Interim übergegangen, und mehrere Theologen, darunter V. Strigel (s. d.), begünstigten sie. Aber erst seitdem Joh. Pfeffinger (s. d.) in Leipzig ("De libero arbitrio", 1555) sich für dieselbe erklärt hatte, begannen Amsdorf und Flacius zu Jena 1558 den sogen. synergistischen Streit. Die Wittenberger nahmen für Pfeffinger Partei, während der herzogliche Hof im sogen. Konfutationsbuch (1559) eine offizielle Widerlegung des S. veröffentlichte und die Verteidiger des letztern, Strigel und Hügel, 1559 gefangen setzen ließ. Bald aber schlug die Hofgunst um, zumal als 1560 in der Disputation zu Weimar Flacius die Erbsünde geradezu für die Substanz des Menschen erklärte. Jetzt wurde Strigel 1562 wieder eingesetzt, dagegen 40 dem Flacius anhängende Prediger abgesetzt. Aber unter dem 1567 zur Regierung gelangten Herzog Johann Wilhelm von Weimar änderte sich die Lage der Dinge abermals: durch eine allgemeine Kirchenvisitation wurden die Überreste ebensowohl des Strigelschen S. als des Flacianischen Manichäismus unterdrückt, und die Konkordienformel (s. d.) verdammte beides."[1] (Meyers Konversationslexikon 1888)