Diskussion:Tarifvertragsgesetz

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Das TVG hat nur 13 Paragrafen - siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/tvg/

am 9.4. hat es seinen 60 Geburtstag, zum Jubiläum erlaube ichmir daher die kleine Korrektur im Artikel (nicht signierter Beitrag von Germeringer (Diskussion | Beiträge) 12:12, 8. Apr. 2009 (CEST)) Beantworten

Die Anzahl der Paragraphen ist nicht 13 sondern 15, auch wenn die Nummerierung bei 13 endet, denn die zwei Paragraphen 12a und 12b sind mitzuzählen: 13 + 2 = 15. --Arpinium (Diskussion) 00:13, 28. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Rechtlich gesehen ist ein tarifgebundener Arbeitgeber nur verpflichtet, die Mitglieder der tarifgebundenen Gewerkschaft zu den vereinbarten Bedingungen zu beschäftigen. In der Regel gewährt er indessen auch den Nichtmitgliedern die gleichen Bedingungen, da er sie durch eine Schlechterstellung zum Eintritt in die Gewerkschaft motivieren würde.[Quelltext bearbeiten]

Dies wird in §5 Absatz 4 widerlegt. Somit trifft diese Äußerung nicht zu. Bitte prüfen. RausAusDerOlga (Diskussion) 18:46, 6. Nov. 2023 (CET)Beantworten