Diskussion:Tatfrage

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von R2Dine in Abschnitt Praktische Anwendung
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Allgemein[Quelltext bearbeiten]

Lieber Quaestio Iuris, bitte nutze doch diese Diskussionsseite, bevor Du den Artikel änderst. Insbesondere das Beispiel ist bewußt knapp und einfach gehalten, um die juristische Methode zu verdeutlichen. Es ist keine Fingerübung in Sachen "Mordmerkmale" und auch keine Seminararbeit. Vielmehr soll das Beispiel allgemein verständlich sein und nicht jeder juristischen Feinheit nachspüren. Rechtsschreibung beherrsche ich selbst, deshalb bitte keine grammatikalischen Fehler (vor allem bei der Kommasetzung) einbauen ;-) R2Dine (Diskussion) 09:52, 6. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo R2Dine,
ich habe das Beispiel nochmalig konkretisiert, da Habgier gem. § 211 StGB kein Alleinstellungsmerkmal für einen Mord ist.
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 23:47, 12. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Hallo, Quaestio, leider hast Du den Artikel nochmals eigenmächtig verändert und dabei nicht gerade verbessert. Auslassungen zur Rechtsdogmatik der Mordmerkmale sind hier deplatziert. Der juristische Syllogismus wird auch nicht nur im Zivil- und Strafprozeß angewendet, sondern auf allen Rechtsgebieten. Eine Unterkatagorie, hier das "Beispiel", ist unsinnig, wenn keine weitere Unterkategorie folgt. Wo kein "2." folgt, steht auch kein "1.". Bitte laß den Artikel jetzt so stehen. Er ist vollständig und inhaltlich richtig. R2Dine 11:17, 13. Jan. 2014 (CET)

Guten Tag R2Dine,
warum versuchst Du mir zu suggerieren, dass ich nicht berechtigt sei den Artikel eigenmächtig zu bearbeiten? Warum schreibst Du Nebensätze ohne Kommata? Warum schreibst Du nach kurzen Vokalen ß statt ss? Warum willst Du dem Rezipienten die Information vorenthalten, dass Habgier ohne das Mittel der Heimtücke oder der Grausamkeit oder der Gemeingefährlichkeit kein alleiniges Mordmerkmal ist? Warum ersetzt Du Sach- und Geldwerte durch Vermögen, wenn das Vorhandensein von einfachen Sach- und Geldwerten bereits Anlass für einen Mord sein kann? Warum übersetzt Du Conclusio mit Rechtsfolge?
Mit freundlichen Grüßen, --Quaestio Iuris 14:24, 13. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Quaestio, offenbar sind Sie ein uneinsichtiger Mensch, mit dem eine sachliche Diskussion nicht möglich ist. Sie sind offenbar auch nicht mit den Wikipedia-Umgangsformen vertraut. Von Zeichensetzung und Satzbau ganz zu schweigen. Wenn Sie den Artikeln, den bekanntlich ich verfast habe und nicht Sie, nochmals eigenmächtig ändern und dabei verschlechtern, werde ich mich an die Admins wenden und Ihre Sperrung für diesen Artikel erwirken. R2DineR2Dine (Diskussion) 19:42, 13. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Guten Abend R2Dine,
warum siezt Du mich? Warum beantwortest Du meine Fragen nicht? Warum bezeichnest Du Überschriften als Unterkategorie? Warum behauptest Du, dass ich ein uneinsichtiger Mensch bin? Warum behauptest Du, dass eine sachliche Diskussion mit mir nicht möglich ist? Warum behauptest Du, dass ich mit den Wikipedia-Umgangsformen nicht vertraut bin? Warum behauptest Du selbiges bezüglich Zeichensetzung und Satzbau? Warum weist Du mich darauf hin, dass Du den Artikel verfasst hast, und nicht ich? Warum behauptest Du, dass ich den Artikel nicht eigenmächtig ändern darf? Warum behauptest Du, dass ich den Artikel verschlechtert habe? Warum behauptest Du, dass Du meine Sperrung für diesen Artikel erwirken kannst?
Warum behauptest Du des Weiteren im Artikel, dass das Zeugnisverweigerungsrecht, und nicht die Inanspruchnahme dieses Rechtes, vom Zeugen begründet werden muss?
Und warum rückst Du deine Antworten nicht ein?
Mit höflichem Gruß, --Quaestio Iuris 23:04, 13. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Lieber Quaestio, selbst auf Wikipedia sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, Texte anderer Verfasser nicht eigenmächtig abzuändern, schon gar nicht gegen den erklärten Willen des Verfassers und schon gar nicht, wenn man von dem Gegenstand, den der Text behandelt, weniger versteht als der Verfasser selbst. Ich erwarte, daß Du inhaltliche Änderungen - wie auf Wikipedia üblich - mit seriösen Quellen belegst. Deine Ausführungen zum Thema "Mord" sind barer Unsinn, da sieht jeder Jurist sofort. Deine neuerliche Änderung zeigt mir, daß du diese elementaren Grundsätze nicht verstanden hast und offenbar ein Störer/Troll/Querulant bist. R2DineR2Dine (Diskussion) 18:32, 14. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Guten Tag R2Dine,
warum beantwortest Du meine Fragen nicht? Warum behauptest Du, dass es eine Selbstverständlichkeit sein sollte, Texte anderer Verfasser nicht eigenmächtig abzuändern? Warum behauptest Du, dass dies gegen den erklärten Willen des Verfassers geschehen sei? Warum behauptest Du, dass ich von dem Gegenstand, den der Text behandelt, weniger verstehe als der Verfasser (wen auch immer Du damit meinst) selbst? Warum behauptest Du, dass ich meine Bearbeitungen mit Quellen belegen muss? Warum behauptest Du, dass meine Ausführungen zum Thema Mord barer Unsinn sind? Warum behauptest Du, dass das jeder Jurist sofort sieht? Warum behauptest Du, dass ich diese (was auch immer Du damit meinst) elementaren Grundsätze nicht verstanden habe? Warum erhebst Du destruktive Anschuldigungen? Warum formulierst Du deine Kritik niemals konkret und präzise, sondern immer verallgemeinernd? Warum verleumdest und beleidigst Du mich?
Und nun noch ein paar Fragen zu Deiner aktuellen Bearbeitung, in der Version vom 15. Januar 2014, 11:28:42 Uhr:
Warum schreibst Du wiederholt Nebensätze ohne Kommata? Worauf bezieht sich die Überschrift == Praktische Anwendung ==, wenn nicht auf das Prozessrecht? Warum behauptest Du wiederholt, dass von einem Zeugen das Zeugnisverweigerungsrecht, und nicht die Inanspruchnahme dieses Rechtes, begründet wird? Warum schreibst Du wiederholt, wie im Wort Schlußsatz (sic!), nach kurzen Vokalen ß statt ss? Warum übersetzt Du Schlusssatz mit Conclusio? Warum fügst Du wiederholt rhetorische Redundanzen, wie zum Beispiel die Präposition wegen, anstelle eines Synonyms ein? Warum willst Du wiederholt dem Rezipienten die Information vorenthalten, dass Habgier ohne das Mittel der Heimtücke oder der Grausamkeit oder der Gemeingefährlichkeit kein alleiniges Mordmerkmal ist? Warum ersetzt Du wiederholt Sach- und Geldwerte durch Vermögen, wenn das Vorhandensein von einfachen Sach- und Geldwerten bereits Anlass für einen Mord sein kann? Warum schreibst Du Vermögen mit doppeltem r? Warum übersetzt Du wiederholt Conclusio mit Rechtsfolge, zumal Du Conclusio bereits mit Schlusssatz übersetzt hast? Warum entfernst Du wiederholt die Information, dass die Auslegung von Rechtsprechung und Lehre (unter anderem) dem zuständigen Gericht vorbehalten bleibt?
Hochachtungsvoll, --Quaestio Iuris 14:24, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Lieber Quaestio, ich habe den Artikel sorgfältig und mit Sachkunde erstellt. Da ärgert es mich natürlich, wenn andere daran mutwillige Änderungen vornehmen. Mutwillige Änderungen werden hier bei Wikipedia zurecht als Vandalismus betrachtet, den kein Artikelverfasser hinnehmen muß. Wenn man Änderungen an einem Artikel vornehmen möchte, dann selbstverständlich mit Belegen zur Information für den Verfasser und die Leser, woher die betreffenden Ausführungen stammen. Was schon beim Anlegen eines Artikels gilt, gilt natürlich auch für seine Änderung.

Einleitend schreibe ich theoretisch über das Stichwort "Sachfrage" und seine Bedeutung in der juristischen Fallbearbeitung bzw. für die juristische Methode, anschließend erläutere ich dies unter der Überschrift "Praktische Anwendung". Die Überschrift "Prozeßrecht" paßt nicht, weil es nicht um eine Abgrenzung z. B. materielles Recht vs. Prozeßrecht geht, sondern um die Darlegung von Theorie und Praxis.

Deine Ausführungen zur Dogmatik der Mordmerkmale sind mir gänzlich unbekannt, deshalb die Bitte um Belege. Im übrigen sind Details zum § 211 StGB nicht Gegenstand dieses Artikels hier, sondern werden in der Wikipedia unter "Mord" näher dargestellt. Das Stichwort ist im Artikel verlinkt.

Dass "die Auslegung von Rechtsprechung und Lehre (unter anderem) dem zuständigen Gericht vorbehalten bleibt", ergibt keinen Sinn - sorry. Vielmehr zieht das zuständige Gericht zur Auslegung der anzuwenden Norm die bereits - möglichst höchstrichterlich - erfolgte Auslegung bei seiner eigenen Entscheidung heran. Deshalb im Beispiel nach dem Obersatz ( § 211 StGB) das BGH-Zitat, was unter "Habgier" zu verstehen ist. Sodann ist der Lebenssachverhalt unter die ausgelegte Norm zu subsumieren und eine Rechtsfolge daraus abzuleiten. Das erläutert der Artikel ja gerade und wird im Beispiel dann veranschaulicht.

Das doppelte "r" in "Vermögen" war tatächlich ein Tippfehler. Hab ich korrigiert ;-)

VG R2Dine (Diskussion) 19:34, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Guten Tag R2Dine,
warum beantwortest Du nicht jede meiner Fragen?
Warum behauptest Du, den Artikel sorgfältig und mit Sachkunde erstellt zu haben, wenn der Artikel selbst, seine Versionsgeschichte und diese Diskussionsseite bereits schon jetzt das Gegenteil beweisen? Warum ärgert es Dich, wenn andere daran mutwillige Änderungen vornehmen? Warum behauptest Du, dass mutwillige Änderungen hier bei Wikipedia zu Recht als Vandalismus betrachtet werden? Warum schreibst Du „zurecht“ zusammen und klein? Warum behauptest Du, dass kein Artikelverfasser mutwillige Änderungen hinnehmen mussß? Warum schreibst Du „muß“ mit ß statt ss? Warum behauptest Du, dass Änderungen an einem Artikel belegt werden müssen? Warum behauptest Du, dass Änderungen an einem Artikel zur Information für den Verfasser (wen auch immer Du damit meinst) und die Leser, woher die betreffenden Ausführungen stammen, mit Belegen versehen werden müssen? Warum behauptest Du, dass das was schon beim Anlegen eines Artikels gilt, natürlich auch für seine Änderung gilt?
Warum behauptest Du, dass die Überschrift == Prozessrecht == eine Abgrenzung zum nachfolgenden Abschnitt darstellt? Warum stellst Du dem Prozessrecht das materielle Recht gegenüber? Warum schreibst Du Prozessrecht beide Male mit ß statt ss? Warum bestehst Du hartnäckig auf die Verwendung der Überschrift == Praktische Anwendung ==, wenn es Dir nach eigener Bekundung um die Darlegung von Praxis und Theorie geht?
Warum sind Dir meine Ausführungen zur Dogmatik der Mordmerkmale gänzlich unbekannt? Warum behauptest Du, Du hättest mich deshalb und diesbezüglich um Belege gebeten, obwohl ich erst jetzt von deinem Unwissen erfahre und § 211 StGB bereits verlinkt ist? Warum behauptest Du, dass Details zum § 211 StGB nicht Gegenstand dieses Artikels sind, wenn Du die Aufklärung und Beantwortung der Tatfrage bzw. Tatumstände im Rahmen der juristischen Methodenlehre und unter Anwendung des Syllogismus beispielartig am Fallstück eines Mordes darzulegen gedenkst? Warum schreibst Du Im übrigen klein?
Warum behauptest Du, dass es keinen Sinn ergibt, dass die Auslegung von Rechtsprechung und Lehre (unter anderem) dem zuständigen Gericht vorbehalten bleibt, wenn Du gleichzeitig im darauf folgenden Satz zugestehst, dass das zuständige Gericht die anzuwendende [Rechts-]Norm selbst auslegt und zur Auslegung der anzuwendenden [Rechts-]Norm die bereits – möglichst höchstrichterlich – erfolgte Auslegung [der Rechtsnorm, und die daraus resultierende Rechtsprechung und Rechtslehre] zur eigenen Entscheidungsfindung heranzieht? Warum behauptest Du, dass der Lebenssachverhalt und nicht die Todesumstände den Merkmalen und der Erfüllung des Tatbestandes einer bestimmten Rechtsnorm unterzuordnen ist bzw. sind?
Warum wurde der orthografische Fehler im Wort „Schlußsatz“ noch immer nicht von Dir korrigiert?
Bis wann wirst Du alle von mir auf dieser Diskussionsseite an Dich gerichteten Fragen beantwortet und alle hier diskutierten Fehler berichtigt haben?
Mit freundlichem Gruß, --Quaestio Iuris 18:24, 18. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Praktische Anwendung[Quelltext bearbeiten]

Lieber Anonymer Benutzer, bitte unterlasse eigenmächtige Änderungen am Artikel. Wenn Du eine Verbesserung vorschlagen möchtest, tue das bitte hier auf der Diskussionsseite und begründe Deinen Änderungswunsch. Deine bisherigen Eingriffe behindern sowohl den Textfluß als auch dessen Zusammenhang. Bitte beachte auch, daß nicht veranlaßte Änderungen als Vandalismus betrachtet und von Admin-Seite unterbunden werden können. R2Dine (Diskussion) 11:53, 5. Sep. 2014 (CEST)Beantworten