Diskussion:Tatort: Dein Name sei Harbinger

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von 92.206.248.180 in Abschnitt Embryonenschutzgesetz trat 1991 in Kraft
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>> Der kann Karow nicht bei lebendigem Leib umbringen.[Quelltext bearbeiten]

betr: " Der kann Karow nicht bei lebendigem Leib umbringen. "

Diese Formulierung halte ich für äußerst unglücklich und (ungewollt) komisch. Jemand, der umgebracht wird, muss lebendig sein, an Toten ist nur noch Leichenschändung oder Dergleichen möglich. Ebenso ist es unsinng, Toten irgendetwas zu injizieren (bis auf seltene, eher skurile Ausnahmen). Damit ein Medikament, Gift oder was auch immer wirken kann, ist bei dem Patienten bzw Opfer eine Kreislauffunktion nötig, denn diese ist es, durch die er Wirkstoff im Körper verteilt wird und seine Wirkung entfalten kann. Das scheint ja aber eher ein Problem des Drehbuches zu sein.

Gruß aus der Provinz Peter Baki, Rheine

Embryonenschutzgesetz trat 1991 in Kraft[Quelltext bearbeiten]

Da das Embryonenschutzgesetz erst 1991 in Kraft trat, laut Film aber die Einbringungen der befruchteten Eizellen in den 1980er Jahren in Westberlin stattfanden, ist die Festnahme unbegründet. Der vermeintlich erläuternde Satz ist dementsprechend aus der Handlungsbeschreibung zu streichen. --92.206.248.180 00:28, 2. Mär. 2018 (CET)Beantworten