Diskussion:Tatsachenbehauptung

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von R.Tm01 in Abschnitt Fakt; "unwahre Tatsachen"
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Fakt; "unwahre Tatsachen"

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Auch die Juristen verwenden die Begriffe "Tatsache" und "Fakt" synonym. Ich habe (in meiner 35jährigen) Tätigkeit als Jurist noch nie davon gehört, dass als Fakt nur die bewiesene Tatsache bezeichnet wird.

Wichtiger wäre es aber, wenn der semantisch verunglückte § 187 StGB als Beispiel für Sprachverwirrung kritisch betrachtet würde: "§ 187 StGB: Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, …". Richtig müsste es heißen: "Wer ... unwahre Behautpungen aufstellt." --SeptemBarde (Diskussion) 10:52, 26. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Vielen Dank @SeptemBarde, für diese sehr berechtige Kritik, die ich gerade erst gelesen habe. Es ist beruhigend zu wissen, dass unser Gesetzbuch diese sprachliche Differenzierung berücksichtigt und nicht dem Volksmund folgt. (Das Web ist voll von diesem irrsinnigen Gebrauch.)
Es wäre imo geboten, hier eine Verbesserung am Artikel vorzunehmen, denn die 'juristische Bedeutung' grenzt sich wohl hier vom logischen und philosophischen Gebrauch ab. (Zumindest sollte wertneutral auf den Unterschied hingewiesen werden.) Ich habe gestern im Entrag Wahrheit etwas dazu etwas eingefügt, was den Unsinn von falschen Tatsachen aus wahrheitstheoretischer (semantischer) Sicht betrifft.
Wie wäre es denn, wenn du mit deinem juristischen Hintergrund diesen Hinweis in den Artikel setzt und ich schreibe anschließend noch was aus der philosophischen Tradition dazu? - Denn über Tatsachenbehauptungen konnten Leibniz, Kant und Wittgenstein auf jeden Fall noch was Richtiges und Bedeutendes sagen... Mit bestem Gruß, R.Tm01 (Diskussion) 11:37, 29. Sep. 2024 (CEST)Beantworten