Diskussion:Tauchermesser

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 95.88.93.51
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hallo allerseits,

was mir in diesm artikel noch fehlt, wäre der rechtliche aspekt - ist das mitführen laut deutschem waffengesetz erlaubt (a. unter wasser b. auf dem weg zum tauchgebiet), gibt es dort richtlinien zur klingenlänge etc. ich selbst kenne mich da leider nicht 100%ig aus... (nicht signierter Beitrag von 217.227.248.167 (Diskussion | Beiträge) 10:50, 17. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Das Waffengesetz ist leider generell sehr ungenau und schwammig bei Messern. Jedoch ist folgendes laut Waffengesetzt gesichert. Eine Feststehende Klinge (bei Tauchermessern eh meistens gegeben) einseitig geschliffen mit maximal 12cm Klingenlänge ist erlaubt, auch für Nicht-Taucher. Jedoch dürfte das Tauchermesser unter diese Schwammige Formulierung "sozial anerkannter Zweck" zutreffen. Wodurch der Taucher von diese Begrenzungen ausgenommen ist. Zwar sind Tauchermesser fast immer mit fester Klinge versehen, und wesentlich kürzer als 12cm Klingenlänge, aber oftmals beidseitig geschliffen. Aber die Polizei wird das nicht interessieren, die kassieren auch Messer welche keine der Regeln im Waffengesetzt brechen erst mal rigoros ein. --95.88.93.51 02:00, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten