Diskussion:Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm

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Gilt die TA Lärm auch für den bzw. im Außenbereich ? Wir wollen im Außenbereich eines Dorfes im Kreis Stormarn, Schleswig Holstein, eine größere, private Feier veranstalten. Der Außenbereich, um den es hier geht, ist baurechtlich zwar Außenbereich, tatsächlich wohnen dort aber dauerhaft etliche Leute in mehreren, festen Gebäuden. Wir haben die Feier zwar bei den Nachbarn angekündigt, um Ärger aber zu vermeiden, erkundigten wir uns vorsorglich beim zuständigen Ordnungsamt und erhielten die Auskunft, daß im besagten Außenbereich die TA Lärm, Punkt 6 gilt. Also um 22 Uhr soll Schluß mit Party sein. Wir können in der gesamten TA Lärm aber nichts über Lärmschutz im Außenbereich finden und sind außerdem der Meinung, daß der Außenbereiche nicht zum Wohn- oder Industriegebiet oder dergleichen gehört und daß bezüglich Lärm im Außenbereich nirgendwo irgendetwas geregelt ist. Weiß jemand mehr oder hat jemand Erfahrungen gemacht ? --Eichholz84.142.57.192 18:28, 17. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

TA Lärm ist hierfür nicht zuständig, eher sowas wie Freizeitlärmrichtlinie des Landes S.-H. Vermutlich läuft das aber alles unter einem seltenen Ereignis, da es sich um eine einmalige private Feier handelt.

Im Text: "Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist dabei der Bereich, in dem der Beurteilungspegel weniger als 10 dB unter dem geltenden Immissionsrichtwert (s. u.) liegt"

Zur Definition des Einwirkbereichs einer Anlage kommt nach Abschnitt 2.2 nach TA Lärm noch ein weiteres Kriterium zum Spitzenpegel. Heiko242 (Diskussion) 14:27, 27. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Dieser Link funktioniert nicht mehr: http://www.umweltbundesamt.de/laermprobleme/publikationen/talaerm.pdf (nicht signierter Beitrag von 79.203.110.163 (Diskussion) 13:30, 11. Nov. 2013 (CET))[Beantworten]

Hallo, ich wollte gerade diesen nützlichen Link benutzen, aber der funktioniert nicht mehr. Zuständig scheint auch nicht mehr Brandenburg, sondern Hessen zu sein:Resymesa Keine Ahnung - vielleicht geht das rundum durch die 16 Bundesländer? Es kann ja aber wohl nicht ein Bundesland alleine entscheiden. Also muss es dazu irgendwie eine Regelung geben, die ich nicht kenne. --BunteWelt (Diskussion) 14:25, 31. Jan. 2017 (CET)[Beantworten]

Sonstiges / Infraschall[Quelltext bearbeiten]

Arbeiten von Forschungsgruppen deuten aber darauf hin, dass gerade Infraschall gesundheitliche Beeinträchtigungen verursacht. - Das ist hinreichend schwammig und glaube ich auch umstritten ("cherry picking") Daher stellt sich mir die Frage ob das hier so ohne Nennung geeigneter Quellen so dargestellt werden sollte. Quellen oder entfernen --Ingomaro (Diskussion) 21:11, 20. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]