Diskussion:Texas Chainsaw Massacre 2

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 2A00:C1A0:4140:8200:2064:8ED2:9A4D:7B81 in Abschnitt Überarbeiten
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Einige Fehler Berichtigt: Es gibt in Deutschland keine Verbotenen Medien, die höhere Instanz zur Indizierung ist die Beschlagnahmung. Und eine Beschlagnahmung ist kein Verbot, denn: - Der reine Besitz (Privatbesitz) ist nicht strafbar. - Auch das private Anschauen des beschlagnahmten Mediums ist ebenfalls nicht strafbar (Vorsicht beim Anschauen mit Freunden: Das könnte als "Vorführung" zu werten und somit strafbar sein!) - Auch das Kaufen ist nicht strafbar, sofern man es nicht tut, um zu Verbreiten, Vorzuführen etc. (Der Verkäufer hingegen macht sich strafbar!) - Strafbar ist ebenso der Verkauf, die Vorführung, das Verschenken usw.

Auch gibt es keine Indizierten Beschlagnahmten Medien. Es geht nur eins, entweder Indiziert oder Beschlagnahmt.

Sachlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Die Inhaltsangaben nicht nicht sachlich!

Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Hallo, wer den Film kennt, soll bitte den Artikel, besonders den Inhalt, mal gründlich überarbeiten. Der Inhalt strotzt nur so vor POV und Umgangssprache. --Gruß, Benny der 1. Rede mit mir... 22:55, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Ich wollte mich nur über den Film informieren, darum bitte, wer ihn kennt soll diesen Artikel überarbeiten. Er ist fürchterlich!!! (nicht signierter Beitrag von 2A00:C1A0:4140:8200:2064:8ED2:9A4D:7B81 (Diskussion | Beiträge) 01:56, 27. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Finanzieller Flop ?[Quelltext bearbeiten]

Im Kritikteil steht erst, der Film wäre ein finanziellen Flop und gleich dahinter steht, das er fast doppelt soviel eingespielt hat wie er gekostet hat. Ist da was bei den Zahlen durcheinandergeraten oder verstehe ich die Logik dahinter nicht ? --91.34.222.58 14:34, 3. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

DVD[Quelltext bearbeiten]

"20th Century Fox hat den Film in einer um 10 Minuten gekürzten Fassung am 16. Februar 2007 der FSK zur Prüfung vorgelegt. Der Film erhielt die Kennzeichnung 'Keine Jugendfreigabe' und wird offenbar in Bälde sowohl als DVD als auch UMD und Blu-Ray Disc veröffentlicht. Hinzu kommt allerdings, dass die ungekürzten, bedenklichen Gewaltszenen einzeln geprüft wurden und auch 'Keine Jugendfreigabe' erhielten. Somit kann man davon ausgehen, dass diese Szenen als Bonusmaterial auf der DVD vorhanden sein werden." Der Abschnitt könnte eigentlich raus oder angepasst werden. Wir haben 2010 und es sieht nicht nach einer Veröffentlichung aus. Gibt es neuere Infos? Soll der Abschnitt geändert werden?--80.133.179.160 12:06, 5. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Habe den Abschnitt entfernt, es ist wieder ein Jahr später und es gibt immer noch keine deutsche DVD und vor allem: who cares, in den Nachbarländern ist der Film ungeschnitten erhältlich und dann kauft man ihn halt dort, wie man das mit in Deutschland beschlagnahmten oder verstümmelten Filmen immer macht; wo soll das große Problem sein... PDD 16:27, 28. Jul. 2011 (CEST)Beantworten