Diskussion:Textwissenschaft

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Ich plädiere für die Streichung dieses Stichworts.

Begründung Ein Begriff setzt voraus, dass der Gegenstand, für den der Begriff steht, klar definiert ist und dass jeder, der ihn verwendet, weiss, wovon er spricht, d.h. er muss eingeführt sein. Ausserdem muss es ein Bedürfnis geben, einen Begriff zu fassen, um mit ihm zu arbeiten. Das ist offensichtlich nicht der Fall, was man daran erkennt, dass ein Pendant in andern Sprachen fehlt. Ausserdem ist die sprachliche Beschäftigung mit Texten vordringlich von den linguistischen Disziplinen belegt, für die es bereits den bestens eingeführten Begriff "Sprachwissenschaften" gibt, es also keine Notwendigkeit gibt, diese wissenschaftliche Richtungen nochmals als "Textwissenschaften" zu bezeichnen. Die Kriterien des Begriffs "Textwissenschaft" sind unklar und daher sehr willkürlich: Die Rechtswissenschaft in einem Zug mit Sprachwissenschaften zu nennen, empfinde ich als schlechten Witz, denn der Jurist bedient sich zwar der Sprache, jedoch bloss als Werkzeug und nicht als Forschungsgegenstand. Da es zur Wissenschaftlichkeit gehört, die Ergebnisse inhaltlich sauber darzustellen, was fast immer mit der Sprache geschieht, könnte bei der hier vorgeschlagenen Definition jede Wissenschaft unter den Begriff der Textwissenschaft subsumiert werden. Unklar ist sodann, wo die begriffliche Grenze verlaufen soll: Warum zählt beispielsweise die Pädagogik, die Geschichte, die Soziologie, die Politologie etc. nicht zur "Textwissenschaft", wenn anderseits die Rechtswissenschaft und die Theologie dazu gezählt werden? (nicht signierter Beitrag von 81.62.40.252 (Diskussion) 01:36, 2. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Dagegen: "Textwissenschaft" ist kein ganz scharf definierter Begriff; dennoch ist der Ausdruck Stichwort in mehreren Fachlexika: Bußmann, Lewandowski, Wilpert. Ich sehe als Perspektive eher, dass die etwas unterschiedlichen Auffassungen in verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen im Lauf der Zeit von Kennern ausgearbeitet werden. Einen Hinweis für die Bedeutung von "Textwissenschaft" für die Rechtswissenschaften findet man bei Bußmann; scheint also nicht völlig abwegig zu sein. Nebenbei: Es gibt eine Rechtslinguistik. Wenn hier nicht auch andere Disziplinen genannt werden, liegt das vermutlich daran, dass manche Wissenschaften ihren Gegenstand schon unter textwissenschaftlichen Aspekten betrachtet haben, andere aber (noch?) nicht. Ich sehe die Aufgabe der Wikipedia darin, darüber aufzuklären, was mit einem bestimmten Konzept gemeint sein kann, wenn es einem Leser begegnet, nicht aber darin, zu sortieren, was welchen Grad an Wissenschaftlichkeit erreicht hat und alles rauszuwerfen, was nicht hohen Ansprüchen daran genügt. Ein Stichwort, das in Fachlexika aufgeführt wird, sollte hinreichend Anlass zur Behandlung auch in Wikipedia geben. Da Wikipedia aber aktueller sein kann als alle gedruckten Lexika, darf sie sich darauf jedoch nicht beschränken. Dr. Karl-Heinz Best 10:03, 2. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Als angehender Jurist absolviert man kein Linguistik-Studium[Quelltext bearbeiten]

Danke, Herr Kollege, für die Hinweise.

Ich bleibe bei meiner Meinung. Dafür, dass sich der Begriff "Textwissenschaft" in andern Sprachräumen nicht durchgesetzt hat, liefern Sie kein Gegenargument. Ich gebe zu bedenken, dass der Begriff eine Begriffsstruktur vorgeben will und daher universeller Natur wäre, so dass dessen Verwendung nicht auf den deutschsprachigen Raum beschränkt sein müsste. Nun ist aber der Begriff nicht einmal im gesamten deutschen Sprachraum anzutreffen, sondern nur in Deutschland und auch dort nur sporadisch, d.h. er ist weder eingeführt noch anerkannt. Immerhin geben Sie zu, dass der Begriff undeutlich umrissen ist. Ein solcher Begriff dient nicht der Erhellung, sondern er verwirrt eher, und daher ist er mangels Wissenschaftlichkeit abzulehnen.

Von einer Rechtslinguistik hörte ich hier zum ersten Mal. Dabei kann es sich nur um eine sprachwissenschaftliche und nicht um eine juristische Disziplin handeln, so wie es auch bei der Rechtsmedizin nicht um eine juristische, sondern um eine medizinische Disziplin handelt. Ob die Sprachwissenschaftler eine rechtslinguistische Disziplin eröffnen wollen, fällt in deren Kompetenz und hat mit der Rechtswissenschaft nichts zu tun. Jedenfalls rechtfertigt dies nicht, die Juristen als Linguisten und damit als Sprach- bzw. Textwissenschaftler zu bezeichnen. Das will ich hier näher illustrieren:

Der Jurist hat tagtäglich mit Lebens-Sachverhalten zu tun, die er aufgrund seiner allgemeinen Erfahrung beurteilt. So z.B. braucht er für die Erkenntnis, dass ein Stein am Fahrzeug eine Beule verursacht, keinen Geophysiker (Erdanziehung) und keinen Werkstoff-Ingenieur (Festigkeit der Karosserie). Dass ein Richter sein Urteil in der grossen Mehrheit der Fälle gestützt auf die richterliche Notorietät fällt, ist im Beweisrecht angesiedelt. So z.B. entscheidet er in den meisten Fällen, die die Obhuts- und Sorgerechtszuteilung eines Kindes betreffen, ohne Einholung eines kinderpsychiatrischen Gutachtens.

Und nun zur Rechtslinguistik: Mit genügend Sprachkenntnis ist der Jurist auch ohne Beizug eines Dolmetschers in der Lage, beispielsweise eine französisch verfasste Quittung zu verstehen. Dieses Urteilsvermögen macht ihn nicht zum Rechtsromanisten. Daher macht es ihn nicht zum Linguisten, wenn er sich der deutschen Sprache bedient, indem er mit seinen Rechtsbegriffen operiert ("Vertrag", "Haftung", "Zurechnungsfähigkeit" etc.), denn ansonsten müsste man auch den Mathematiker, den Chemiker, den Physiker etc. Linquisten nennen, denn auch sie bedienen sich deutschsprachiger Begriffe ("Faktor", "Säure", "Masse" etc.). Allein deswegen, weil ein Richter befähigt ist, einen beleidigenden Ausdruck ("Jeder Soldat ist ein potentieller Mörder") als Ehrverletzung auszulegen oder die sprachliche Nähe einer Marke/Firma zu einer bereits vorbestehenden zu ermessen, wird er ebenfalls nicht zum Sprachwissenschaftler und daher auch nicht zum Rechtslinguisten oder Textwissenschaftler. Will heissen: Nicht jede Frage, die von einem Gericht beurteilt wird, bedarf im Rechtsfall einer Abklärung mit wissenschaftlicher Qualität. Andernfalls müsste man, da sich der Richter dauernd in Bereichen aufhält, die nicht zur Rechtswissenschaft zählen, konsequenterweise auch von einer Rechtsmathematik, Rechtsarchitektur, Rechtspsychologie etc. sprechen. Abgesehen davon: Selbst wenn der Richter ein Gutachten einholt, entbindet ihn das nicht von einem Urteil, sondern es handelt sich dabei bloss um einen beweisrechtlichen Vorgang.

Zusammenfassung: Es gibt keinen Anlass, eine in der Rechtswissenscahft beheimatete Linguistik zu konstruieren und noch weniger einen Anlass, daraus eine Subsumption unter den undeutlichen Begriff der Textwissenschaft vorzunehmen. Ähnliches wäre auch zur Theologie und andern der Sprachwissenschaft fernen Disziplinen zu sagen, so dass man sich letztlich fragen muss, welche sich nicht der Sprachwissenschaften verpflichteten Disziplinen man noch unter den Begriff der Textwissenschaft zusammenfassen dürfte. (nicht signierter Beitrag von 83.76.9.118 (Diskussion) 01:51, 3. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]


Kein Problem. Ich will auch nicht alle zu Linguisten machen, obwohl es manchen gut täte, sich auch mal Gedanken um die linguistische Grundlage ihrer Disziplin zu machen. Mein Plädoyer lediglich: Wenn in Fachlexika - ich habe oben 3 aus 2 versch. Disziplinen genannt - ein Begriff behandelt wird, sollte es nicht unter unserer Würde sein, ihn ebenfalls anzuführen, natürlich möglichst auch mit dem Hinweis, ob es sich um einen klar definierten oder eher vagen Ausdruck handelt. Wikipedia ist eine Enzyklopädie und kein Erzeugnis der formalen Logik oder der Wissenschaftstheorie. Man muss von mir aus auch die Rechtswissenschaft nicht unbedingt im Artikel erwähnen; ich habe nur andeuten wollen, wo dieser Hinweis womöglich herkommt. Ich finde es aber sinnvoll, in Wikipedia etwas dazu zu erfahren, wenn ich zum ersten Mal auf "Textwissenschaft" gestoßen sein sollte. Unbestritten ist, dass Artikel immer noch weiter verbessert werden können; das habe ich oben ja schon angedeutet. Dr. Karl-Heinz Best 09:44, 3. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Da gebe ich Ihnen allerdings recht: Auch wenn der Begriff "Textwissenschaft" objektiv verkehrt ist, wirkt nun mal die Macht des Faktischen, und daher muss sich auch Wikipedia damit beschäftigen. Das bedingt, dass die Stichworte "Textwissenschaft" und "Rechtslinguistik" kritisch kommentiert werden müssen. Sobald ich Zeit und Musse habe, werde ich das tun. Für Ihre hilfreichen Bemerkungen danke ich. (nicht signierter Beitrag von 85.0.10.31 (Diskussion) 11:12, 3. Mär. 2011 (CET)) [Beantworten]

Nur für alle Fälle: "Rechtswissenschaft" firmiert auch unter "forensische Linguistik". Dr. Karl-Heinz Best 18:13, 3. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]