Diskussion:Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von HMModerow in Abschnitt Überarbeitete Fassung
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Pflichtexemplarrecht Wie kann 1983 das Thüringer Pflichtexemplarrecht an die ThULB zurückgekehrt sein, obwohl es Thüringen zu dieser Zeit nicht gab? Für welchen Bereich galt das Recht also? Bezirk Gera, Erfurt, Suhl? Bitte einpflegen und danach im Artikel ergänzen. --Elis Diskussion 15:19, 4. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Überarbeitete Fassung[Quelltext bearbeiten]

Die ThULB weist darauf hin, dass die aktuelle Version des Artikels (Stand: 8. August 2015) unvollständige bzw. falsche Angaben enthält und empfiehlt, diese nicht zu verwenden.HMModerow (Diskussion) 15:48, 20. Aug. 2015 (CEST)Beantworten