Diskussion:Tierärztegebührenordnung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Volljurhorst in Abschnitt Einleitung zutreffend?
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Die Verminderung auf alle Leistungen in den neuen Bundesländern betrug 16%, nicht 10%. Siehe GOT vom 28.07.1999 §10 Absatz 1. --91.14.252.17 14:59, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Einleitung zutreffend?[Quelltext bearbeiten]

"ist eine deutsche Verordnung der Bundesregierung"

soweit ich weiß, werden Verordnungen durch den Fachminister erlassen. Nur Gesetze werden nur die Bundesregierung erlassen (ggfs. mit Vorbehalt der Zustimmung durch den Bundesrat und den Bundespräsidenten). Bitte um Klärung und ggfs. Korrektur. --77.4.33.50 01:03, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Bundesverordnung (nicht durch (Landesregierung). --77.4.33.50 08:22, 29. Aug. 2010 (CEST)Beantworten
Es war eine Bundesrechtsverordnung der Bundesregierung, ist nunmehr eine der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft auf Grund von § 12 Abs. 1 bzw. Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung. Das lässt sich aus der Präambel der Ordnung ablesen. --Volljurhorst (Diskussion) 10:27, 5. Dez. 2022 (CET)Beantworten

GOT-Aktualisierung 07/2017[Quelltext bearbeiten]

Die GOT wurde zwischenzeitlich aktualisiert - die Informationen zur letzten Erhöhung (2008) sind also nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

Ich habe den Artikel auf die amtliche Kurzbezeichnung verschoben, weil es so der hiesigen Namenskonvention entspricht. Aktenstapel (Diskussion) 13:45, 2. Mär. 2018 (CET)Beantworten