Diskussion:Tierschutzgesetz (Deutschland)

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Diskussion:Tierschutzgesetz (Deutschland)[Quelltext bearbeiten]

Hallo Simplicius! Da hast du ja eine Menge weggelöscht! Und was geblieben ist, das ist so nicht korrekt. Der Qualzuchtverbotsparagraph (was ein schönes deutsches Wort!) IST §11b. Das ist nicht der §17. Dort gehts um Tierquälerei. Mit dem §17 kann man wohl auch einem Qualzüchter noch zusätzlich eines auf die Mütze geben, aber für den ist eben der §11b einschlägig. Und welchen Grund gibt es, die ganzen Ausführungen zur Qualzuchtproblematik wegzuschmeißen? --Harald Wehner 6. Jul 2005 17:07 (CEST)

Ausnahmen im deutschen Tierschutzgesetz[Quelltext bearbeiten]

Es wird nicht auf die Ausnahmen in dem Gesetzt eingegangen, diese sind unter anderem:

In § 4a wird das Schächten von der Betäubungspflicht beim Schlachten ausgenommen.

In § 5 werden Enthornung, Kastration, Ambutation des Schwanzes, Abschleifen von Eckzähnen, Ambutation des letzten Zehengliedes bei Masthahnen, Markierungs-Tätowierungen und anders bei Kälbern, Lämmern, Ferkeln, Kücken und Ziegen von der Betäubungspflicht ausgenommen.

Mir wird jetzt schon schlecht, warum sind diese Verstümmeln so nötig das sie erlaubt werden? Ich glaube ich bin nicht neutral genug (und nicht Magenfest genug), deswegen bitte darum diese Aspekte in den Artikel einzufügen. -- ip 20.10.2007

ps.: Bei Verstümmelung stehen ein paar Anhaltspunkte.

Warum ist Massentierhaltung "so nötig, dass sie erlaubt" ist... (jaja ich weiß... WWNI) --Asmodai 02:25, 21. Mär. 2008 (CET)[Beantworten]
Der Absatz über Tier und Verstümmlungen ist entfernt worden, in der Versionsgeschichte noch einsehbar: [1]
-- IP 09.08.2011 (nicht signierter Beitrag von 217.254.44.2 (Diskussion) 14:55, 9. Aug. 2011 (CEST)) [Beantworten]

Tierschutzrecht, Tierschutzgesetz, Tierschutzgesetz (Deutschland), Tierrechte[Quelltext bearbeiten]

Ich habe beim Lemma Tierschutz den dort sehr lang gewordenen Absatz zur Entwicklung des Tierschutzrechts in Deutschland herausgenommen, in Tierschutzgesetz eingebaut und letzteres in Tierschutzrecht verschoben.

Beim Lemma Tierrechte sind auch einige Änderungen notwendige geworden. Vortragender bittet die Juristen Brago frei mal drauf zugucken. Wer Fachbeiträge von seiten der Kriminologie bezüglich Straftaten von extremistischen Tierrechtlern hat, möge ebenfalls beitragen. -- Polentario 19:35, 15. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Kleine Anmerkung: Der Artikel Zoophilie verweist bei seiner rechtlichen Situation hierhin, hier steht aber nichts zu dem Thema, wäre aber allgemein wissenswert, deswegen nun die Frage, wie es sich denn nun verhält dazu. Oder anders gefragt: Sex mit Tieren, was sagt das Tierschutzgesetz? --84.63.181.241 23:56, 9. Sep. 2008 (CEST)[Beantworten]

13. Juli 2013 NEU[Quelltext bearbeiten]

Könnte der zuständige Moderator bitte berücksichtigen, dass seit heute, 13.07.2013 ein neues Tierschutzgesetz in Kraft getreten ist!--188.194.174.155 06:44, 13. Jul. 2013 (CEST)[Beantworten]

Mitgeschöpf[Quelltext bearbeiten]

Was soll das sein, ein "Mitgeschöpf"? Macht solche religiöse Folklore Gesetze eigentlich nicht ungültig? --95.112.127.127 17:48, 11. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]