Diskussion:Tobias Schmidt

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 2003:E7:7F09:5501:95F7:8A21:45C3:5E68 in Abschnitt Namensträger
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Namensträger[Quelltext bearbeiten]

Tobias Schmidt ist auch der Name des Chefs der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen, LfM. Vorher war er laut der Tageszeitung TAZ vom 23.06.2016 angeblich Cheflobbyist der deutschen RTL-Gruppe als auch Vorstandsvorsitzender des Privatsender-Lobbyverbandes VPRT. Laut TAZ soll er ursprünglich Jura studiert haben und Volljurist geworden sein. Er hat auch promoviert. Er soll laut TAZ vom 23.06.2016 (auch online lesbar) die Meinung vertreten, es sei ungerecht, daß Fernsehsender im Hinblick auf Jugenschutz und Schleichwerbung streng reglementiert werden, während Vergleichbares bei Angeboten aus dem Internet nicht der Fall sei. Laut einer heutigen (07.04.2020) Meldung von T-Online möchte er aktuell durchsetzen, daß Pornografieangebote im Internet nur noch für diejenigen sichtbar sein sollen, die zuvor ihre Volljährigkeit nicht nur selbst bestätigt sondern durch eine zertifizierte Stelle auch juristisch wirksam bewiesen haben. Letzteres könnte aus datenschutzrechtlicher Sicht und aus kriminalpräventiver Sicht problematisch werden, insbesondere, da, wenn Internetbenutzer ihr Geburtsdatum und ihre Identität offenbaren, sie dann möglicherweise erpressbar werden könnten. Bereits derzeit werden Teilnehmer von mit Webcam funktionierenden Erotik-Chats nicht selten Opfer von Erpressern, die meist im Ausland sitzen, und gegen die unsere Strafverfolgungsbehörden unter anderem aufgrund mangelnder Zugriffsmöglichkeiten im Ausland kaum effektiv vorgehen können. Außerdem birgt die Angabe des Geburtsdatums die Gefahr von Datenhandel und Datenmißbrauch.--2003:E7:7F09:5501:95F7:8A21:45C3:5E68 13:57, 7. Apr. 2020 (CEST) In der Meldung von T-Online vom gestrigen 07.04.2020 behauptet der Direktor der Landesmedienansalt NRW, Tobias Schmidt, die 10-jährigen Kinder in Deutschland würden sich ständig Gangbang-Pornografie-Viedeos im Internet ansehen, und die 10-jährigen Kinder in Deutschland würden dadurch in ihrer Entwicklung gestört, und deshalb sei in Deutschland im Internet eine Altersverifikation zwingend erforderlich. Anscheinend ist der Landesmedienanstalt offenbar bisher noch nicht bekannt, das es für Computer und Smartphones Sicherheitsoftware gibt, die nicht nur Antiviren-Programme enthalten, sondern auch Kinderschutzprogramme. In Deutschland ist es, anders als es in der Stellugnahme der Medienanstalt rüberkommt, in der Realität so, daß Eltern, die ihren Kindern einen Computer kaufen oder ein Smartphone (also Hardware) kaufen, dabei meistens zugleich auch Sicherheitssoftware (die Kinderschutzprogramme enthält) kaufen. Zudem kann man als Kunde auch über Programme des Telekommunikationsanbieters oder Internetdienstleisters den Zugriff auf pornografische Seiten sperren lassen. 10-jährige Kinder werden normalerweise nicht selbst Kunden bei Telekommunikationsanbietern oder Internetprovidern sein, sondern das werden zumindest normalerweise ihre Eltern sein, da 10-jährige in Deutschland noch nicht geschäftsfähig sind, also auch keine Verträge mt Telefongesellschaften oder Internetdienstleistern abschließen können. Die Eltern können also sowohl über die Computer und Smartphones Pornografie sperren, wie auch mittels Vertragseinstellungen mit den Telefongesellschaften bzw. Internetprovidern Pornografie sperren, und außerdem auch noch über die Browser. Die Passwörter für eine Veränderung der Einstellungen erhalten nur die Eltern. Somit sind die am gestrigen 07.04.2020 vom Leiter der Medienanstalt NRW Dr. Tobias Schmidt gegenüber T-Online getätigten Aussagen zwar sowohl vom Inhalt her wie auch von der angestrebten Zielen her interessant, aber inhaltlich wohl nicht ganz zutreffend.--2003:E7:7F09:5501:B4E0:4D24:FA4:1CA7 06:13, 8. Apr. 2020 (CEST)Beantworten