Diskussion:Tod von Sonja Engelbrecht

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Kjansen86 in Abschnitt Edit vom 15:11, 26. Feb. 2024
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Edit vom 15:11, 26. Feb. 2024

[Quelltext bearbeiten]

Der Edit vom 15:11, 26. Feb. 2024 verstößt gegen das NPOV aufgrund einer Reihe von Punkten.

  1. Die in dem Edit geschilderten Ansichten bezichtigen mehrere lebende Personen der Falschaussage in einem Tötungsdelikt und stellen daher eine Rufschädigung dar. Diese Personen wurden von der Polizei nie als Verdächtige geführt und deren Zeugenaussagen von dieser mehrfach bestätigt. Da es sich beim Wiedergeben von solchen Ansichten um das Verbreiten von potenziell justiziablen Verleumdungen handelt, ist in solchen Fällen die Beachtung der Regeln des NPOV von entscheidender Bedeutuntg. Hier ist jedoch das Gegenteil geschehen.
  2. Der Abschnitt "Verschwinden" soll soweit wie möglich die Faktenlage zum Verschwinden von Engelbrecht wiedergeben. Die Version vor dem Edit bezog sich dabei auf den Ablauf, wie er von der Polizei ermittelt wurde und welcher die Grundlage für sämtliche Darstellungen in den Medien ist. Dies entspricht demnach dem etabliertem Bild der Abläufe. Der Edit hingegen stellt die Meinung von Privatpersonen bzgl. des Ablaufes dar, welcher in keiner redaktionell-geprüften Quelle als Grundlage verwendet wird.
  3. Der Edit wird nicht durch redaktionell-geprüfte Quellen belegt. Stattdessen wird auf eine private Internetseite verlinkt, welche in enger Abstimmung mit Engelbrechts Eltern erstellt wurde und betont deren Sichtweise wiedergibt.
  4. Es werden emotional-wertende Ausdrücke wie "massiv" verwendet, welche der Sachlichkeit zuwider laufen. Auch impliziert eine Formulierung wie "zahlreiche Widersprüche", dass dies den Tatsachen entspricht.
  5. Die in dem Edit geschilderten Ansichten der Eltern werden bereits im Artikel im Abschnitt "Rezeption" angedeutet und im Abschnitt "Theorien" behandelt. Dies wurde getan um eine inhaltliche Trennung von Faktenlage und Meinungen zu erreichen. Die Position der Eltern wurde dabei durch redaktionell-geprüfte Quellen belegt und sachlich neutral dargelegt.

Wenn es gewünscht ist, der Meinung der Eltern, die bereits in dem Artikel dargelegt ist, mehr Raum zu geben, kann dies natürlich geschehen. Dies sollte jedoch unter Beachtung des NPOV und der bestehenden Form des Artikels geschehen. Die Darstellung der Sichtweise der Eltern kann z.B. im Abschnitt "Theorien" erweitert werden. Wenn hier weitere Punkte hinzugefügt werden, die neutral und sachlich formuliert und mit qualitativ hochwertigen Quellen belegt sind, würde dies den Artikel zweifellos verbessern. Der Abschnitt "Verschwinden" sollte sich jedoch weiterhin auf die polizeilich ermittelten Sachverhalte beziehen und ist nicht der richtige Ort, um Sichtweise von Privatpersonen zu erläutern, welche potentiell den Tatbestand der Verleumdung erfüllen können.--Kjansen86 (Diskussion) 08:02, 27. Feb. 2024 (CET)Beantworten