Diskussion:Tote Hand (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Bene16 in Abschnitt Tote Hand Diskussion während der Säkularisation
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Den Absatz mit dem Lehnsrecht verstehe ich nicht. Was ist denn nun das Recht der Toten Hand? Was bedeutet, dass "der Erbfall wegfiel"? Bedeutet dies, dass ein Lehen im Falle des Todes an den Lehnsherrn zurück fiel, also ohne Erbanspruch nur auf Lebenszeit verliehen wurde? Wer legte fest, dass ein Gut der Toten Hand unterliegt? - Der Satz, die Tote Hand konnte Güter gegen besonder Bezahlung erwerben, klingt irgend wie so, als ob die Tote Hand eine Person oder Personengruppe wäre? Offen gestanden hat mir der Artikel nicht wirklich weiter geholfen.-- 84.188.148.56 19:35, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Geht mir ebenso. Artikel ist nich wirklich aussagekräftig. --MMG 15:22, 27. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Tote Hand Diskussion während der Säkularisation[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt die Tote Hand Diskussion, die bis heute anhält aufgekommen während der Vermögenssäkularisation der Klöster und Kommenden? --Bene16 21:05, 30. Mai 2009 (CEST)Beantworten