Diskussion:Totschläger

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Blah in Abschnitt Definition
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Arme deutsche Sprache[Quelltext bearbeiten]

Der "Totschläger" ist nicht nur der Begriff für die leider bekanntere Schlagwaffe, sondern vor allem(!) für einen Menschen, der einen Totschlag begangen hat, d.h. ohne Mordabsicht, ggf. sogar völlig unabsichtlich, zumindest aber ohne niederen Beweggrund, einen Menschen getötet hat.

Quelle z.B. Duden - an erster Stelle: 1. Tot|schlä|ger, der: 1. (abwertend) jmd., Verbrecher, der einen Totschlag, Totschläge begangen hat. Deshalb sollte der bisherige Artikel als "Totschläger (Schlagwaffe)" umbenannt und ein Hauptartikel über die Bedeutung in Recht, Geschichte und Theologie (Die hebräisch-aramäischen Schriften der Bibel - sog. Altes Testament - enthalten interessante Verfahrensweisen bei Totschlägern, bspw. 5. Mose 4:42) eingegangen werden. --FW 13:41, 22. Aug 2008 (CEST)

Mit "abwertend" hat der Duden aber unrecht. Die Tat mag abwertend sein, aber "Totschläger" ist keine abwertende Bezeichnung für sie.--2001:A61:260C:C01:1434:D961:670C:C354 15:03, 13. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Peitscheneffekt[Quelltext bearbeiten]

Habe den Link zum Artikel Peitscheneffekt rausgenommen, der hat mit dem Thema hier gar nichts zu tun sondern ist ein Begriff in der Kategorie Wirtschaft/Logistik. Falls ein Artikel existiert, der den physikalischen Vorgang treffend beschreibt, bitte darauf verlinken. --Webfanatiker 06:34, 29. Jul 2006 (CEST)

Ich habe den peitscheneffekt erneut rausgenommen. Das ist leider absoluter Unsinn. Der physikalische Peitscheneffekt beruht darauf, dass die Masse des letzten Stückchens der Peitsche immer kleiner wird, weil das vorschnellende Stück der Peitsche imemr kürzer wird. Die Masse geht letztendlich gegen NULL. Dadurch wird das dünne Endstück der Peitsche durch den Energieerhalt extrem schnell (über Schallgeschwindigkeit). Siehe Wikipedia - Peitscheneffekt.

Ein Totschläger higegen hat eine SCHWERE Schwungmasse am "schnellen Ende". Es ist ein Stein an einer Schnur/einem Stiel - ein vollkommen anderes Gebilde, als eine Peitsche. Man schwingt die Masse kreisförmig wie einen Hammer bei "hau den Lukas". Dabei speichert man über die ganze Bewegung kinetische Energie in der Masse - welche sich dann auf einen Gegner übertragen lässt und zerstörerisch wirkt. So einfach.

08. September 2013 (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:8480:261:B0ED:A2B0:9004:A26F (Diskussion | Beiträge) 12:21, 8. Sep. 2013 (CEST))Beantworten

Totschläger vs. Stahlrute[Quelltext bearbeiten]

Totschläger und Stahlrute sind zwei ganz verschiedene Dinge! Es ist unsinnig, beide unter dem selben Begriff bei Wiki aufzuführen!

flexibler Teleskopschlagstock==Stahlrute

Beutel mit harter Kugel drin==Totschläger

Laut Waffengesetz, wie hier in diesem Artikel beschrieben, scheint die Stahlrute unter die Definition der "Totschläger" zu fallen. Ich habe den Artikel entsprechend abgeändert. --BjKa (Diskussion) 12:55, 7. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ja. Danke für die Verbesserung aus "Menschen", "größere Tiere" zu machen. Ich wäre selbst nicht darauf gekommen...- Karlox

Umgangssprachlich[Quelltext bearbeiten]

Also ich habe diesen begriff für Handys usw. noch nie gehört. Wer behauptet sowas?--DER UNFASSBARE 21:35, 7. Feb 2006 (CET)

Ich habe das früher tatsächlich mal gehört. Für so übergroße Handys. Inzwischen aber schon lange nicht mehr (vielleicht weils keine so großen Geräte mehr gibt). Erik Streb 12:45, 8. Feb 2006 (CET)

"Dieser wird hauptsächlich von Jugendlichen und Kriminellen getragen und benutzt." Lustig, wo es doch genug Polizisten gibt die mit den Knüppeln ausgestattet werden... --Cornettonuss 04:37, 18. Apr 2006 (CEST)

Verwirrendes Bild[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, dass viele Leute den Artikel nur aufrufen, um zu schauen, wie ein Totschläger aussieht. Das einzige Bild ist jedoch von einem Schlaggerät, welches eben kein Totschläger, sonder eine Stahlrute ist. Wäre es nicht angemessen, von beiden Varianten ein Bild in den Artikel aufzunehmen? (nicht signierter Beitrag von 93.221.61.45 (Diskussion | Beiträge) 12:25, 3. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Laut Waffengesetz scheint die Stahlrute ein Totschläger zu sein. Ich habe den Artikel entsprechend abgeändert. Davon abgesehen gebe ich Dir Recht, daß weitere Bilder von anderen Bauformen wünschenswert wären. --BjKa (Diskussion) 12:52, 7. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ochsenziemer[Quelltext bearbeiten]

Momentan steht im Artikel: „Der Ochsenziemer fällt heute unter die verbotenen Waffen und ist waffentechnisch gesehen eine Hiebwaffe.“ Im Artikel Ochsenziemer wurde die Behauptung, der Ochsenziemer sei verboten andiskutiert und gelöscht. Ich habe leider keine Ahnung vom Waffenrecht und kann daher inhaltlich nichts dazu beitragen, wollte nur einmal darauf hinweisen. --Marc-André Aßbrock 08:13, 29. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ergänzung: Ochsenziemer können problemlos im Tierzubehörhandel erworben werden und stellen ein Zusatzfuttermittel für Hunde dar. Unverändert ist ein Ochsenziemer somit frei zu erwerben -und zwar ohne irgendwelche Beschränkungen!!!! So gesehen ist dieser Passus also völliger Blödsinn. Etwas Ahnung sollte man schon haben, wenn man über ein so heißdiskutiertes Thema wie das Waffenrecht schreibt- wobei diese Sachkenntnis beispielhaft ist, was die gesamte Diuskussion angeht. Hysterie statt Fachwissen, Ideologis statt Argumente. (nicht signierter Beitrag von 91.39.229.136 (Diskussion) 13:56, 17. Jul 2011 (CEST))

Flegel[Quelltext bearbeiten]

Die Rechtsprechung definiert Totschläger als „biegsame, an einem Ende beschwerte Schlaggeräte, die die menschliche Hiebenergie durch Schleuderbewegung zu einer erheblichen, zielbaren Bewegungs- und Auftreffenergie potenzieren“. Würde das nicht auch Flegel mit einschließen?(Damit meine ich nicht nur Streitflegel, sondern auch Dreschflegel.) (nicht signierter Beitrag von 79.224.190.107 (Diskussion) 02:21, 3. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

Der Flegel hat ein Gelenk, darum passt das hier nicht. (nicht signierter Beitrag von 84.134.150.120 (Diskussion) 14:40, 28. Feb. 2012 (CET)) Beantworten
Nunchaku sind ja in D auch schon lange verbotene Gegenstände. Aber nicht als Hiebwaffe/Flegel, sondern wurden damals mit Garrotte u.ä. in die Geräte eingeordnet, die zum Würgen/Erdrosseln gemacht waren. Daran sieht man, wieviel Sachkenntnis unsere Gesetzgeber manchmal haben. --BjKa (Diskussion) 13:14, 7. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Blackjack (Knoten)[Quelltext bearbeiten]

Der Inhalt des Artikels Blackjack (Knoten) sollte in den Artikel Totschläger eingearbeitet werden, da auch die geknüpften Blackjacks offensichtlich unter die Definiton des Totschlägers nach dt. Waffenrecht fallen, und der Begriff "Blackjack" in dieser Verwendung in D. doch wohl eher unbekannt ist. --BjKa (Diskussion) 12:37, 7. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Definition[Quelltext bearbeiten]

Der Totschläger ist hier zweierlei definiert. Erst die recht genaue Definition eines solchen Gerätes. Stoff mit Gewicht. Dann mehrere Absätze später die allgemeinere, rechtliche Definition. Biegsames, beschwertes Schlaggerät. Und zwischen diesen Absätzen wird ein Totschläger beschrieben, der der ersten Definition gar nicht entspricht (Leder ist kein Stoff). Und danach kommt ein großer Abschnitt über Stahlruten, die der zweiten, aber nicht der ersten Definition entsprechen. Hat jemand eine Idee, wie man in die Einleitung eine klarere Definition bekommt?--Blah (Diskussion) 12:31, 6. Mai 2020 (CEST)Beantworten