Diskussion:Trainingsmaßnahme für Arbeitslose (Deutschland)

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Die Paragrafen 48 bis 52 SGB III sind zum 1.9.2009 gestrichen

Gruß Thomas Knoche

Artikel Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung erstellt, hierunter fallen ja seit 1.1.09 auch Trainingsmaßnahmen. Allerdings gibt’s jetzt drei Artikel (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Trainingsmaßnahme für Arbeitslose und Trainingsmaßnahme) - ist das so sinnvoll oder sollte einer der beiden TM-Artikel entfernt werden?

-- 21:25, 20. Jun. 2009 (CEST) (ohne Benutzername signierter Beitrag von SignoreRossi (Diskussion | Beiträge) )