Diskussion:Treuhandstiftung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Oudeis314 in Abschnitt Keine steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden?
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Keine steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, woraus ergibt sich in [EstG Par. 10b] Absatz 1a, dass Spenden an eine Treuhandstiftung anders als solche an eine rechtsfähige Stiftung behandelt werden? Der Absatz scheint sich mir erstens um eine zusätzliche Abzugsfähigkeit zu drehen, nicht um die grundsätzliche. Und zweitens verweist er zur Abzugsfähigkeit auf Absatz 1, der in Satz 2 Ziffer 2 "steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse" alle mit einschließt, also nicht zwischen rechtsfähigen und Treuhandstiftungen unterscheidet. Das (der?) letzte Tiret unter "Nachteile" sollte also gestrichen werden, oder? --Oudeis314 (Diskussion) 06:10, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Stiftungskapital[Quelltext bearbeiten]

Diesen Satz verstehe ich nicht: "Das Stiftungsvermögen unterliegt keiner staatlich festgelegten Mindesthöhe. Schon mit einem niedrigen fünfstelligen Betrag ließe sich eine Treuhandstiftung errichten." - Wenn es für das Stiftungsvermögen keine Mindesthöhe gibt, kann eine Treuhandstiftung doch auch mit einem vier-, drei-, zwei- oder einstelligen Betrag ausgestattet oder ganz ohne Kapital errichtet werden, oder?