Diskussion:UVM-Lizenz für freie Inhalte

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 213.39.163.132 in Abschnitt Titel
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Der Artikel ist allgemein noch sehr unvollständig, eine genauere und ausführlichere Erklärung der Lizenz wäre wünschenswert. Speziell:

Im Gegensatz zu vielen anderen freien Lizenzen, bei denen dieser Punkt schlichtweg vergessen wurde, erlaubt die öffentliche Wiedergabe des Werkes. Sie gilt jedoch als Exoten-Lizenz, die zu keiner anderen Copyleft-Lizenz kompatibel ist. Die Anforderungen „Zugänglichmachung von digitalen Daten“ und „History“ verursachen enorme Probleme und machen die Lizenz de facto unbrauchbar.

Ich verstehe nicht ganz, warum das so enorme Problene verursachen soll, dass die Lizenz dadurch unbrauchbar wird? Kann man das tatsächlich so sagen? Ich möchte auch einfach mal bezweifeln, dass sie zu allen anderern Copyleft-Lizenzen inkompatibel ist. Weiss jemand genaueres? Bis eine genauere Erklärung vorliegt, nehme ich den entsprechenden Absatz heraus. --87.193.6.191 17:59, 15. Okt 2005 (CEST)

Copyleft-Lizenzen haben die Inkompatibilität zu anderen Copyleft-Lizenzen nun mal so an sich. Das gilt auch für die FDL oder die CC-Lizenzen und ist ein allgemeines Problem (Vgl. Telepolis-Artikel. Sofern sie nicht eine Kompatibilität zu einer anderen Lizenz explizit vorsehen (was bis jetzt keine mir bekannte lizenz tut), sind sie allesamt höchstens "aufwärtskompatibel" (z.B. von Version 1.0 zu 2.0). Bei Wikipedia sehen wir übrigens, dass das mit der History ganz gut klappt. Der Absatz ist also wirklich Unfug und sollte draussen bleiben. --Superhoop 20:11, 27. Jan 2006 (CET)

Die genannte Lizenz für freie Inhalte wird im Sinne von http://www.neppstar.net interpretiert und mit einem Zusatz versehen. Dort heißt es §Z4 Lizenzüberzuführung Die LizenzgeberInnen behalten sich das Recht vor, ihre Werke in eine andere (ähnliche) Lizenz überzuführen, so dies der Kompatibilität mit anderen freien Werken dienlich ist. Die Lizenz befindet sich auf: http://www.neppstar.net/webstar/freieinhalte-webstar.html


Ich habe jetzt die Rundfunk und Fernsehsendungen erwähnt, weil nämlich Nichterwähnung des Senderechts eine Sendung passiv verhindert. Nur wenn extra darauf hingewiesen wird ist es vor dem (österreichischen) Gesetz gültig. --Gunyvain 20:53, 1. Mär. 2007 (CET)Beantworten

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Was haltet ihr davon den Artikel nach "Lizenz für freie Inhalte" zu verschieben? Das liefert bei google bedeutend mehr Treffer und meint meines Erachtens das Selbe. Viele Grüße -- Torstenphilipp 15:30, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

s.a. http://www.ifross.de/Lizenzen/LizenzFuerFreieInhalte.html -- 213.39.163.132 18:18, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten