Diskussion:Ulcus molle

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 188.60.33.157 in Abschnitt diagnsotik und therapie
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Meldepflicht........[Quelltext bearbeiten]

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 ist der Haemophilus ducreyi nicht zu melden. Also weder bei Erkrankungsverdacht, noch bei Erkrankung und Tod, und am wenigsten bei direktem- oder indirektem Nachweis.

Stimme zu, ist nicht meldepflichtig und sollte im Artikel eingefügt werden. -- 77.177.213.111 11:25, 10. Feb. 2012 (CET) Ergänzug/Quellen hierzu: http://www.aerzteblatt.de/archiv/30263/Infektionsschutzgesetz-Problematische-Bestimmungen http://www.laborlexikon.de/Lexikon/Infoframe/u/Ulcus_molle.htm und natürlich auch im wikipedia-Artikel zu Meldepflichtige Krankheiten -- 77.177.213.111 11:32, 10. Feb. 2012 (CET)Beantworten

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/index.html Paragraph 6 und 7 Ulcus molle taucht nicht auf Bitte in Einleitung ändern/ergänzen/einfügen, dass es in Deutschland NICHT meldepflichtig ist! --77.176.190.122 12:21, 14. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Anzüchtbarkeit[Quelltext bearbeiten]

Hi

Ich arbeite in einem Mikrobiologie Labor. Haemophilus ducreyi ist häufig nicht anzüchtbar aufgrund des Transport und der speziellen Nährmedien die dafür benötigt werden. Hat jemand der in diesem Bereich arbeitet schon ein mal diese Bakterium angezüchtet? Wäre sehr interessant es mal zu sehen und den vergleich mit anderen Haemophilus arten zusehen.

Falls dies jemand liest und ein Bild der Kultur besitzt ich wäre sehr interessiert daran.

Grüsse Nadine

diagnsotik und therapie[Quelltext bearbeiten]

diagnostik der wahl: so weit ich weiss, PCR. therapie: azithromycin 1g p.o. --188.60.33.157 12:47, 10. Mär. 2013 (CET)Beantworten