Diskussion:Ulrich Keller (Rechtspfleger)

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Friedrichheinz in Abschnitt Rechtswissenschaftler?
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Rechtswissenschaftler?[Quelltext bearbeiten]

Rechtswissenschaftler sind per Definition Juristen, die ein Studium an einer Wissenschaftlichen Hochschule, also einer Universität abgeschlossen haben. Rechtspfleger sind keine Juristen. Sie haben ein Fachhochschulstudium absolviert. Herr Prof. Keller ist Rechtspfleger. Einen Hinweis auf ein Universitätsstudium findet sich im Artikel nicht. (nicht signierter Beitrag von 31.18.161.249 (Diskussion) 23:10, 2. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Sinnfreie Paragraphenreiterei. Hier scheint ein Jurist am Werk zu sein. --Friedrichheinz (Diskussion) 05:32, 3. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Der Begriff "Rechtswissenschaftler" ist gesetzlich nicht definiert; der Begriff "Jurist" ist gesetzlich ebenfalls nicht definiert; den Begriff "Volljurist" gibt es gesetzlich gar nicht. (nicht signierter Beitrag von KalbshaxeFlorida (Diskussion | Beiträge) 8. Mai 2019, 21:33 Uhr)