Diskussion:Ultraleichtfluggelände Vettweiß-Soller

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 217.255.142.85 in Abschnitt Genehmigung nach §6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
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Genehmigung nach §6 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)[Quelltext bearbeiten]

zitat aus einer diskussion zum artikel der Verkehrs- und Sonderlandeplätze

Privatpersonen haben 1993 die Genehmigung für UL-Betrieb beantragt! 1995 wurde dann der Antrag auf einen Sonderlandeplatz UL (was immer das auch sein soll?) gestellt. Dieser wurde dann auch 1997 von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt, allerdings nur befristet bis zum 31.07.2000. Dann wurde die zeitliche Befristung von der Behörde bis zum 31.10.2000 verlängert. Und dann kam nichts mehr! Sprich, weder eine Verlängerung noch eine unbefristete Genehmigung (die müsste uns vorliegen). In den Datenbanken der Behörden und der DFS ist der Platz inzwischen wieder als UL-Sportgelände geführt. (nicht signierter Beitrag von 217.255.139.186 (Diskussion) 14:17, 14. Feb. 2016 (CET))Beantworten

dieser platz ist also ein sportgelände genehmigt nach §6 LuftVG. Ein sportgelände für diesen verein, etwa wie ein sportplatz für den fußballverein. Um wieviel mitglieder handelt es sich eigentlich? Ist das dann wirklich eine derartige relevanz, das man diesen sportplatz/sportverein in wikipedia erwähnen muss? --217.255.142.85 08:58, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten