Diskussion:Unerlaubte Entfernung (Militär)
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Indeedous in Abschnitt Verwirrende Darstellung der Fristen
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[Quelltext bearbeiten]Hier brauche ich sicher Mithelfer. Benutzer: Mario todte, 16:47, 22. Dezember 2004 (CEST)
der link http://magic78.piranho.de/sprueche/spruch20u.htm funktioniert nicht
- sei mutig, nimms weg oder such Ersatz. Wolley 15:35, 11. Mai 2005 (CEST)
Verwirrende Darstellung der Fristen
[Quelltext bearbeiten]Verwirrende Darstellung der Fristen: In Deutschland gilt ein Soldat bis zum dritte Kalendertag als unerlaubt abwesend (Dienstvergehen). Erst nach Ablauf des dritten Kalendertages gilt er als eigenmächtig abwesend was zugleich eine Wehrstraftat gem. § 15 WStG darstellt.--82.149.176.23 10:34, 20. Aug. 2013 (CEST)
- Dann schreibs doch um. --TazD (Diskussion) 11:12, 20. Aug. 2013 (CEST)
- Allerdings möglichst bitte mit Beleg. --Indeedous (Diskussion) 14:25, 20. Aug. 2013 (CEST)