Diskussion:Unterbringungsverfahren

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Fetter TextWas für ein Irrsin wird hier veröffentlich.

Die FGG wurde wiederholt wegen Mißbrauch und Ausplünderung der Bürger zum 01.09.2009 von den Alliirten außer Kraft gesetzt und das FamFG ist bis dato wegen ca. 20 Verstößen gegen Art. 19 und das Zitiergebot nie in Kraft getreten und wird auch nie in Kraft treten da alle Nazigesetzte bereits am 20 Sept. 1945 verboten wurden. erley

Das ist ja unglaublich was Sie hier veröffentlichen. Da braucht man sich nicht wundern wenn reihenweise gutsituierte Rentner zwangsbebetreut und weggesperrt werden. Ich beantrge die sofortei Löschung.

Seit 18.07.1990 gibt es gar keine staatlichen Gerichte und Richter mehr, wer sollte denn dann die rechtswidrigen Maßnahmen durchziehen. Lt. BVerfG sind alle Gesetze, Urteile und Beschlüsse seit 1956 rechtsungültig und der IGH hat die Staatssimulation der BRD bestätigt. erley (nicht signierter Beitrag von 87.155.172.55 (Diskussion) 12:55, 20. Dez. 2015 (CET))[Beantworten]


Die vorgenannten Anmerkungen sind kompletter Unsinn und scheinen aus der Szene der Reichsbürgerbewegung zu stammen. HDeinert2002 (Diskussion) 11:15, 22. Dez. 2015 (CET)[Beantworten]

Wie kommen eigentlich immer diese ominösen genau sechs Wochen Unterbringungsdauer zustande?[Quelltext bearbeiten]

Hängt das mit der Einstweiligen Anordnugn zusammen? Im PsychKg steht jedenfalls mal nix von sechs Wochen.