Diskussion:Vattenfall gegen Bundesrepublik Deutschland

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Irgendwie verstehe ich nicht, was die Bunderrepublik hier überhaupt mit dem Verfahren zu tun hat. Denn außer Gesetzgebungskompetenz hat hier doch scheinbar nur das Land Hamburg gehandelt. Oder sehe ich das Entscheidende nicht? (nicht signierter Beitrag von 109.193.31.171 (Diskussion) 01:50, 26. Feb. 2015 (CET))[Beantworten]

Der Energie-Charta-Vertrag bindet die Bundesrepublik, nicht die einzelnen Gliederungen (Bundesländer usw.), die BRD muss aber für deren Tun einstehen und ist deswegen Beklagte. --Ildottoreverde (Diskussion) 19:07, 27. Feb. 2015 (CET)[Beantworten]

Moorburg: Klage Europäische Kommission[Quelltext bearbeiten]

und 2015 klagt die Europäische Kommission Deutschland wegen der Genehmigung ... http://europa.eu/rapid/press-release_IP-15-4669_de.htm http://www.zeit.de/wirtschaft/2015-04/private-schiedsgerichte-verfahren-ttip-deutschland-europa-aerger (nicht signierter Beitrag von 89.144.211.1 (Diskussion) 16:05, 19. Feb. 2016 (CET))[Beantworten]

Ist eingebaut. --Ildottoreverde (Diskussion) 18:48, 29. Mär. 2016 (CEST)[Beantworten]
Der Abschnitt passt nicht zur Klage Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland und gehört daher unter Kohlekraftwerk_Moorburg. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, werde ich es dort einbauen. --Aruck (Diskussion) 22:31, 20. Nov. 2016 (CET)[Beantworten]

Befangenheitsantrag der Bundesrepublik Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ich hab bisher keine andere öffentliche Quelle als den Bundestag, dass die BRD das Schiedsgericht als befangen abzulehnen sucht. Daneben plant die BRD gleichwohl, die Klagezulassung von Vattenfall zu verhindern und verweist auf ein EUGH-Urteil, dass ein zwischenstaatliches Schiedsgericht nach EU-Recht nicht erlaubt ist. Die BRD sieht wohl Vattenfall als Schwedische Körperschaft. Das mag wohl für Vattenfall in Schweden stimmen, aber nicht für das Vattenfall in Deutschland.

  • Nachtrag* Ich hab gerade gelesen, dass sich Vattenfall auf die Energiecharta beruft, zu der ja auch das Schiedsgericht gehört und eine Anwendung anderen Rechts als das der Charta nicht erlaubt (da ja auch außereuropäische Nationen Teil der Energiecharta sind). Und da es sich um Investionen nach der Energiecharta handelt, die von Vattenfall wegen Uneinbringlichkeit beklagt werden, ist die Sache ziemlich dicht. Einzig ein Internationaler Gerichtshof könnte über den Regelungen der Energiecharta stehen. Aber das wäre wohl zu bezweifeln, da die Atomkraft ja nicht erst seit Fukushima gefährlich ist.*Nachtrag Ende*

Die Ironie der Sache ist so herrlich, ich könnt mich wegschmeißen xDDD Hoffentlich werden die Texte veröffentlicht. Dann kann man das den deutschen Gerichten unter die Nase halten, einfach nur aus Gehässigkeit. :D