Diskussion:Veloroute 6 (Hamburg)

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Fehler im Artikel: Durchgangsverkehr von-Essen-Str. und Mischfläche bei Mensa[Quelltext bearbeiten]

  1. "Die Querung der Von-Essen-Straße in einer Kurve wird durch Durchgangsverkehr behindert." Diese Behauptung der ADFC-Lobbyisten ist fehlerhaft. Durchgangsverkehr ist auf der "Anlieger frei" Straße nicht zulässig, manche Ortskundige scheinen aber die ehemalige Durchgangsstraße als Schleichweg zu benutzen. Der ADFC fordert AFAIK lediglich Polizeikontrollen. Die Veloroute führt in einer gefährlichen Doppel-Kurve über die Von-Essen-Straße. Die Bodenschwellen, die die Velogroute abgrenzen und die hohe Geschwindigkeit vieler Fahrräder führen zu weiteren Unfällen.
  2. Die Veloroute 6 ist zwischen Richardstraße und Finkenau kein Radweg, sondern eine knapp 3 Meter breite Mischfläche für Fußgänger und Radfahrer. Diese wenige hundert Meter lange Strecke vorbei an der Hamburger Journalisten-Mensa ist von beiden Seiten mit dem eindeutigen "Zeichen 240" gekennzeichnet - in der Route klafft also eine Lücke. In anderen Bundesländern wäre ein so schmaler Gemeinsamer Fuß- und Radweg, der in beiden Richtungen gleichzeitig benutzt werden muss, laut Verwaltungsvorschriften unzulässig. Wir Fischköpfe nehmen Gesetze und Verordnungen bekanntlich nicht so genau.

--83.135.84.179 09:10, 17. Dez. 2019 (CET)Beantworten