Diskussion:Verena von Mitschke-Collande

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Löschantrag raus, der Antragsteller der Löschung ist in der Beweispflicht; die Beweispflicht liegt bei ihm ! Hitchens’ Rasiermesser ist wissenschaftlicher Usus.

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Löschantrag raus, der Antragsteller der Löschung ist in der Beweispflicht; die Beweispflicht liegt bei ihm ! Hitchens’ Rasiermesser ist wissenschaftlicher Usus.

Sollte der Antragsteller keine Gründe nennen, ist es ein Zeichen von unwissenschaftlicher Arbeit, Ignoranz, willkürlichen, unbegründeten Handelns.

Ich, und nun mehr auch andere, haben erhebliche Pro-Argumente dargelegt und damit die Relevanz verdeutlichst, wiederholt formuliert und ausgelegt!

Würde der Antragsteller betreffende Gründe für sein Erwägen mit der Antragstellung beilegen, könnte man darauf eingehen. So wirkt es, als kritisiere er etwas vermeintliches, weil er den Artikel nicht gelesen hat. Das ist keine konstruktive Kritik, das geht schon in Richtung Schmähkritik.

Irren kann sich jeder, "nobody is perfect", aber der Löschantragsteller ist erfahren in der Wiki, wenn dann war es affektiv, diabolisch induziert oder einfach Betriebsblindheit ? --Wissenslustiger (Diskussion) 08:48, 23. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Hinweis: Die Löschdiskussion findet unter Wikipedia:Löschkandidaten/23._Dezember_2020#Verena_von_Mitschke-Collande statt; wie zu verfahren ist, ist dort beschrieben. Löschanträge bis zur Entscheidung nicht entfernen! Danke, --Roger (Diskussion) 09:06, 23. Dez. 2020 (CET)Beantworten