Diskussion:Verfassungsgericht der Ukraine
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Ichigonokonoha in Abschnitt Lückenhaft-Baustein
Lückenhaft-Baustein
[Quelltext bearbeiten]@Hüttentom, es steht nichts zu Zuständigkeiten drin, denn Verfassungsgericht ist keine Zuständigkeit. Zuständigkeit ist für Verfassungsbeschwerden, Normenkontrolle, etc. - davon steht nichts drin. Generell steht im Artikel eigentlich nichts, also setze den Lückenhaft-Baustein bitte wieder ein. --Ichigonokonoha (Diskussion) 12:26, 1. Jun. 2023 (CEST)