Diskussion:Verfassungsvergleichung

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von 141.53.196.63
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Kennzeichnend für die sog. Makrovergleichung ist nicht, dass hier unterschiedliche Rechtstexte verglichen werden. Vielmehr werden die unterschiedlichen Rechtstexte sowohl bei der Mikro- als auch bei der Makrovergleichung verglichen, wobei aber dieser Arbeitsschritt keinesfalls die wesentliche Arbeit des Vergleichers ausmacht und je nach Aufgabe auch unterschiedliches Gewicht erhält. Kennzeichned für die Makrovergleichung ist doch vielmehr, dass hier ganze Rechtssysteme (oder zumindest Teile von solchen), oder etwa "Rechtsstile" verglichen werden, während die Mikrovergleichung einzelne Probleme vergleichend untersucht.

Vgl. hierzu etwa auch das im Artikel zitierte "Vergleichendes Verfassungsrecht" von Bernd Wieser, 2005, S. 25f.

-- 141.53.196.63 12:41, 16. Aug. 2007 (CEST)Beantworten