Diskussion:Vergleich (Recht)

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Kritik am Vergleich[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt eine kritische Betrachtung des Vergleichs. Welche Nachteile haben Vergleiche? Wer gibt nach (ist das wirklich der Klügere oder nur der Schwächere)? Vergleiche sparen Richtern Arbeit, werden die Parteien daher zu Vergleichen genötigt? Anwälte bekommen die doppelte Gebühr, welches Interesse haben sie an einem Vergleich? --Wehe00 (Diskussion) 10:38, 2. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Offene Frage[Quelltext bearbeiten]

Sind Vergleiche in allen Rechtsfragen möglich oder nur in bestimmten? (nicht signierter Beitrag von 94.220.82.18 (Diskussion) 02:21, 26. Sep. 2013 (CEST))[Beantworten]

„Druckvergleich“[Quelltext bearbeiten]

Druckvergleich fehlt noch. Ich glaube, das läuft so: Zahle bis zum Tag X. Bediene monatlich die Rate Y. Bist Du zwei Mal im Verzug, wird der Gesamtbetrag fällig. --77.4.221.113 19:57, 27. Nov. 2014 (CET)[Beantworten]

Die Anfrage zum Thema Vergleich, von Schreiber am 2.Feb., 10:38, ist zum Teil verständlich, da es auch in dem Artikel nicht Ganz "rüberkommt".

Denn der Vergleich, wird von Seiten des Gericht dann "durchgeführt", wenn die Sache nicht eindeutig ist.... und da wir in einem Rechtsstaat leben, ist auch die Beweislast hervorzuheben.

Welche natürlich schon von vorneherein, in der Verhältnismäßigkeit sein muss,.. deshalb verdient der Anwalt aber nicht gleich das doppelte.--77.0.142.79 11:17, 8. Jan. 2019 (CET)Gruß Banjo[Beantworten]