Diskussion:Verkehrszeichen (Deutschland)

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Der Artikelinhalt wurde am 06.01.2011 aus dem Artikel Verkehrszeichen entnommen. Die Versionsgeschichte bitte dort verfolgen. --Mailtosap 13:14, 6. Jan. 2011 (CET)[Beantworten]

Signaltafeln[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beschreibt nur den Strassenverkehr, andere Verkehrsträger wie Eisenbahn, Schiff oder andere haben auch Schilder, deren Bedeutung wissenswert wäre. Kann jemend den Artikel erweitern? 79.224.52.148 12:53, 11. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Laufen diese Schilder wirklich unter dem Begriff "Verkehrszeichen"? Ich bin noch nicht so glücklich damit, dass wir jetzt eine Aufgliederung nach "Straßenverkehrszeichen", Eisenbahnverkehrszeichen", "Schiffahrtsverkehrszeichen", etc starten. Gruß --Mailtosap (Diskussion) 22:55, 11. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Bebilderung Schilderwald[Quelltext bearbeiten]

Wenn wir von "unnötigen" und "überflüssigen" Schildern reden, dann sollte das auch mit einem Bild illustriert werden, dass unnötige und überflüssige Schilder zeigt. Ein Schilderwald ist demzufolge nicht einfach "Viele Schilder auf einem Haufen". Auf dem Bild aus Guntersblum ist maximal ein Schild überflüssig, nämlich das doppelte Parkverbotszonenschild. Der Rest sind größtenteils Wegweiser. Die übrigbleibenden entsprechen nicht dem, was wir hier als Schilderwald beschreiben. Sie geben keinesfalls "ohnehin geltende Regeln" wieder. Abgesehen davon: Im weiteren Verlauf der Straße ist kein einziges weiteres Schild zu sehen, von daher ist die Aufstellung aller relevanten(!) Schilder für die Straße direkt zu Beginn eigentlich exakt das, was mit der Initiative gegen Schilder bewirkt werden soll. Und das Ortsschild ohne Namen (= nicht der STVO entsprechend) als Positivbeispiel für sparsame Beschilderung (mit augenzwinkernden Anführungszeichen ums sparsam... Ist das jetzt als Witz gedacht?) anzuführen ist schlichtweg nicht enzyklopädisch und nicht NPOV. Und selbst wenn ein Ortsname draufstünde: Dann ist das weder sparsam noch beispielhaft, sondern lediglich STVO-konform. --Gnu1742 (Diskussion) 11:52, 4. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Von dem "Positivbeispiel" bin ich auch nicht sonderlich überzeugt. Bei dem Bild [Datei:Guntersblum-_Hauptstraße-_Einmündung_der_Eimsheimer_Straße_7.5.2011.JPG] sieht die Sache allerdings deutlich anders aus. Ein besseres Beispiel für überflüssige weil doppelte Schilder habe ich bisher nicht gesehen. Da kommt das Foto aus Passau bei weitem nicht nicht mit. An einem Mast zwei mal zwei Schilder identisch, das kann man bestimmt nicht nur mit "Viele Schilder auf einem Haufen" bezeichnen. Ob die vier Ortnamen dort alle so stehen müssen, kann man aus dem einzelnen Bild heraus schlecht beurteilen. Auf jedenfall würde eine bessere Anordnung der Schilder hier sehr viel mehr Übersicht schaffen. Die beiden Zonen-Schilder (30 & Parken) könnte man der Stelle des 30-Zonen-Schildes anbringen - innerhalb des Kreuzungsbereiches ist ohnehin das Parken verboten. Das Lkw-Verbots-Schild ist unglücklich angebracht: Es ist klar in der Straße nach rechts aufgestellt, bezieht sich aber wahrscheinlich auf die geradausverlaufende Straße. Summa Summarum: Dies ist ein besseres Beispiel für den Schilderwald als das Passauer und sollte wieder in den Artikel rein - vielleicht als Ersatz für das Passauer. -- Chjb (Diskussion) 13:44, 4. Jun. 2013 (CEST)[Beantworten]

Gelten Ampeln als Verkehrszeichen? Im Artikel steht dazu nichts. 85.212.30.248 10:50, 7. Jun. 2015 (CEST)[Beantworten]

s.a. Ampel für Deutschland: Im weitesten Sinne ja, denn sie fallen zusammen mit denen im engeren Sinne mit unter den Teil II der StVo - Zeichen und Verkehrseinrichtungen (§§ 36 - 43). Da § 43 "Verkehrseinrichtungen" lautet, sind die "Zeichen" im Umkehrschluß in den §§36-42 geregelt: § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten § 37 StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht § 39 Verkehrszeichen § 40 Gefahrzeichen § 41 Vorschriftzeichen § 42 Richtzeichen
s.a. Straßenbahnsignale in Deutschland geregelt durch die Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab), ansonsten Bahnsignale --2003:F2:83C1:6701:1827:F8E3:5F57:1E02 05:10, 13. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]

"Die Fiktion der Bekanntgabe von Verkehrszeichen an sämtliche Verkehrsteilnehmer aufgrund der theoretischen Möglichkeit der Kenntnisnahme würde überzogen, wenn man Verkehrsteilnehmer verpflichtet sähe, sich an Verkehrsschildern zu orientieren, die mit zumutbaren Mitteln überhaupt nicht mehr wahrzunehmen sind."

Also, ich meine ja, mit etwas Mühe hätte man in diesem Satz wahrhaftig noch ein paar weitere Konjunktive und Nebensätze unterbringen können. Nicht so nachlässig bitte. Wenn schon unverständlich, dann auch richtig! --93.212.226.124 15:44, 23. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]