Diskussion:Verkehrszweig

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Definitionen[Quelltext bearbeiten]

Die Beiträger auf der genannten Seite stammen alle aus der online-enzyklopädie "Wikipedia" und sind somit anscheinend selbst Kopien. Ich bin Verfasser mehrerer Definitionen (auch der hier gesperrten) und habe diese Definitionen für die Verwendung in Wikipedia freigegeben. Besucher, 01.03.2006, 11:40 CET

Überarbeitung notwendig[Quelltext bearbeiten]

Habe den Überarbeitungsbaustein gesetzt. Ich muss feststellen, die Begriffe werden durcheinanderweworfen. Habe sie mal aufgedröselt:

  • Verkehrsinfrastrukur = Oberbegriff; Alles, was zum Betrieb an Anlagen notwendig ist
  • Verkehrsweg = Strecke oder Linie, auf welcher Verkehr fließen sollte.
  • Verkehrszweig = Wirtschaftszweig, in dem alles betrieben wird, hier Transport und Verkehr.
  • Verkehrsmittel = Fahrzeug, mit welcher der Verkehrweg betrieben wird
  • Verkehrsträger = Institiution / Betreiber, welcher Verkehrsmittel und Verkehrweg unterhält

Ich werde in den nächsten Tagen selber die Lemma sichten und korrigieren. -- JARU 08:42, 9. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Hallo. Es sollte doch einleuchtend sein: Ein Verkehrszweig ist ein Branchenzweig. So, wie sich ein Bäcker auf das Backen von Brot und ein anderer auf Kuchen und Torten spezialisieren kann. Wenn man jetzt alle Brotbäcker und alle Kuchenbäcker zusammenfassen würde, hätte man ebenfalls die Zweige innerhalb des Bäckerhandwerks definiert. Okay, das macht da vielleicht keinen Sinn. Hilft aber vielleicht beim Verständnis: Die Verkehrszweige sind Gruppen von Unternehmen, die nach vergleichbaren Kriterien zusammengefasst werden können. Diese Kriterien könnten technisch sein (genutzte Verkehrswege, eingesetzte Fahrzeuge etc.), Dienstleistungen oder andere. So steht es in der Definition, Da doppelt sich nix, da widerspricht sich nix und da wird nix durcheinandergeworfen. -- H.A., Dresden 15:23, 02. Oct. 2008 (CEST)