Diskussion:Verordnung über die Behandlung der Ehewohnung und des Hausrats

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Inwiefern ist bzw. war die Hausratsverordnung auf Lebenspartnerschaften anwendbar?--Bhuck 13:23, 10. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]

§§ 18, 19 des Lebenspartnerschaftsgesezes verweisen bisher auf Regelungen der Hausratsverordnung. Mit der Aufhebung der Verordnung verweist jetzt der geänderte § 17 Lebenspartnerschaftsgesetz auf die neu im BGB eingefügten Regelungen. §§ 18 und 19 des Lebenspartnerschaftsgesetzes werden im Zuge der Aufhebung der Hausratsverordnung ebenso aufgehoben. (Bundestag:Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zugewinnsausgleichs- und Vormundschaftsrechts) GLGermann 13:36, 10. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Aus dem Artikel geht nicht hervor, dass die Verordnung andere Anwendungsbereiche hätte außer der Ehe. Wäre es nicht gut, wenn man das beheben würde?--Bhuck 09:54, 11. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
viele Gesetze und Verordnungen werden vom Lebenspartnerschaftsgesetz in Deutschland erfasst, indem das Lebenspartnerschaftsgesetz auf sie entsprechend verweist. Ausnahmen finden sich vorwiegend nur im Beamten- sowie im Steuerrecht. GLGermann 10:40, 11. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Ja, ich weiß. Das ändert aber am Artikel nichts. Da es aber ein Wiki ist, ist der Artikel änderbar. Am besten soll er so geändert werden, dass diese von Dir eben erwähnte Tatsache aus dem Artikel erkennbar hervorgeht.--Bhuck 10:46, 11. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]
Ach so, hast Du inzwischen gemacht. Gut! Ich habe es noch ein wenig erweitert. So müsste es jetzt gehen. Ist zwar etwas umständlich, immer wieder "ehelich bzw. lebenspartnerschaftlich" zu formulieren, aber der Gesetzgeber hat eben einen umständlichen Weg gewählt, indem er ein separates Rechtsinstitut erschuf, statt die Gleichgeschlechtliche Ehe zu ermöglichen.--Bhuck 10:51, 11. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]