Diskussion:Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (vorläufige Kontenpfändungs-Verordnung)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Ralf Preußen in Abschnitt EWR/CH
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Lemma

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Die (angebliche) Kurzbezeichnung sollte überdacht werden. In der Verordnung geht es um die vorläufige Kontenpfändung, die Bezeichnung vorläufige Kontenpfändungs-Verordnung erweckt jedoch den Eindruck, die Verordnung selbst sei vorläufig. --Forevermore (Diskussion) 20:33, 4. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

EWR/CH

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zu: "Geltungsbereich = EU, aber (noch) nicht EWR und CH". Der Normalfall ist, dass EU-Recht (mit etwas zeitlicher Verzögerung) vom gemeinsamen EWR-Ausschuss in das EWR-Recht übernommen wird und die CH ebendies "autonom" nachvollzieht. Beides ist bei dieser Verodnung allerdings (noch) nicht der Fall. Bis hierhin ist dies eine nicht unwichtige Tatsache, welche in die WP gehört (möglicherweise etwas anders formuliert). Spekulativ wäre hingegeb bspw. zu behaupten, dass ebendies mit der Tradition einiger Staaten als Verwalter von zweifelhaftem Vermögen aus aller Herren Länder zusammenhängt.--Ralf Preußen (Diskussion) 11:15, 19. Jul. 2020 (CEST)Beantworten