Diskussion:Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Ausübungsregeln für das Piercen und Tätowieren durch Kosmetik(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Rabenbaum in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Die Quelle schreibt es so, Benutzer:Toni Müller und ich sind der Meinung, dass man damit leben kann:

Für ein Leerzeichen plädiert Benutzer:Doc.Heintz [1]:

Für Bindestriche plädiert Benutzer:Bjarlin:

Ich sage einfach mal, man müsste mal drüber reden vor dem Verschieben. -- Rabenbaum 14:51, 10. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Da hast du Recht, ich "plädiere" jedoch nicht für das Leerzeichen, sondern habe verschoben, da ich von einem Fehler ausgegangen bin. Ich habe nicht damit gerechnet, dass eine Behörde ein Gesetz ohne Leerzeichen vor einer Klammer herausgibt, offenbar lernt man nie aus. Korrekt wäre offensichtlich die Version, die im Gesetz zu finden ist. Grüße --Doc.Heintz (Diskussion) 15:57, 10. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Wir haben ja auch irgendwo den Grundsatz, dass wir ein Lemma ggf. etwas anpassen. Ich halte Fassung 2 für richtig. -- Rabenbaum 19:44, 10. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich habe es verschoben, da das Lemma mit dem Leerzeichen mitten im Wort weder der Original- noch der Rechtschreibung entsprach, sondern Leerzeichen im Kompositum darstellt. Denn es gibt keinen Begriff "(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende". Im Original wurde der Bindestrich aus irgendwelchen Gründen weggelassen, das ist aber kein Grund für die willkürliche Einfügung eines falschen Leerzeichens. Entweder man nimmt die Originalschreibung oder eben eine normale Schreibweise gemäß der Rechtschreibung, beides wäre denkbar.
Kann also auch hier bleiben (wenn Originalschreibung gewünscht ist) und mit den Weiterleitungen, dann findet man es auch, wenn man es normal schreibt oder wenn jemand ein falsches Leerzeichen im Wort einfügt wegen der Auslassung im Original. Wenn man aber das Lemma der Rechtschreibung anpassen würde, müsste man einen Bindestrich einfügen. Der Begriff heißt ja "Kosmetik (Schönheitspflege)" und wird mit "Gewerbetreibende" zusammengesetzt zu "Kosmetik-(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende". Wenn man nur "(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende" schreiben würde, würde man hingegen nur den Klammerbegriff "(Schönheitspflege)" mit "Gewerbetreibende" zusammensetzen, das ist hier aber offensichtlich nicht gemeint und müsste dann auch eher nur "Schönheitspflege-Gewerbetreibende" ohne Klammerung heißen oder alternativ "(Schönheitspflege-)Gewerbetreibende". Das Zweite kann also weder so noch anders richtig werden und dem Original entspricht es auch nicht, denn dort sieht man zumindest noch, dass "Kosmetik" und "(Schönheitspflege)" zusammengehören sollen. Mit dem Leerzeichen erst reißt man die beiden Wörter auseinander und trennt das erste Wort vom Kompositum. Also: nun so lassen? --Bjarlin 23:16, 10. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich verstehe das "Schönheitspflege" in Klammern als Ersatzwort für "Kosmetik" und würde daher auch in einer Zusammensetzung dabei keinen Bindestrich setzen. -- Rabenbaum 09:54, 11. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Nee, ein Spezifikator wie hier in der WP auch verwendet bei gleichen Wörtern, die evtl. leicht unterschiedliche Bedeutungen haben. Möglicherweise gibt es da noch andere Arten von Kosmetik und der Zusatz soll davon abgrenzen oder man will es direkt nur näher beschreiben.
So ist zum Beispiel hier auch oft von "kosmetischen Änderungen" die Rede bei Artikeländerungen. Da wird dann zum Beispiel die Syntax verbessert oder Ähnliches. Das wäre eine andere Art von Kosmetik.
Warum der Zusatz dort nun gesetzt wird, kann man vielleicht irgendwo rausfinden, aber ein Ersatz ist das so nicht. Dann müsste man ja nur "Schönheitspflege" schreiben und somit "Schönheitspflege-Gewerbetreibende" ganz ohne das Wort "Kosmetik" im Titel, wenn es ein Ersatz wäre. Und ein Wort "(Schönheitspflege)-Gewerbetreibende" macht mit dieser Klammerung überhaupt keinen Sinn. Schon zweimal nicht, wenn dann noch ein Wort "Kosmetik" einfach so wie ein Adjektiv ohne Verbindung davor steht, obwohl es doch hier um Kosmetik-Gewerbetreibende gehen soll und die "Schönheitspflege" nur ein Zusatz für die "Kosmetik" ist, also eine nähere Beschreibung, nicht ein Ersatz, es steht ja nicht stattdessen dort, sondern zusätzlich. Vielleicht ist auch "Kosmetik" hier als Unterbereich der "Schönheitspflege" gedacht, die verschiedene Berufe enthält, das erscheint mir am logischsten. --Bjarlin 21:56, 11. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Es ist jedenfalls ein Klammerzusatz, ob er nun ein Synonym, eine Obergruppe oder Untergruppe nennen mag, sei dahin gestellt.

Der Duden gibt folgende Auskunft zum Thema Klammern und Bindestrich: "Mittlerweile ist es auch üblich, innerhalb von Wortzusammensetzungen mit Bindestrich in Klammern die Abkürzung eines vorgenannten Begriffes einzufügen. In solch einem Fall wird die Klammer ohne Leerschritt angefügt und der Bindestrich nach der Klammer gesetzt: 'Polyurethan(PU)-Hartschaum, Rot-Weiß-Oberhausen(RWO)-Fanartikel'."

Demzufolge hat der Setzer hier möglicherweise richtig gearbeitet. -- Rabenbaum 10:44, 12. Okt. 2016 (CEST)Beantworten