Diskussion:Versetzung (Dienstrecht)
Verwendung
[Quelltext bearbeiten]...gehört sie zum Amt oder zur Versetzung? Irgendwo sollte das stehen (wohl hier). Hätte da einen Text gefunden (war unter Verwendung): Im Beamtenrecht ist eine Verwendung die Besetzung einer Stelle durch einen Beamten, genauer die individuelle Ausfüllung eines Amtes. Diese Stellenbesetzung muss den Anforderung der Stellenbeschreibung entsprechen. Verwendungen werden durch Versetzung auf eine freie und besetzbare Stelle vollzogen. Matt1971 11:33, 11. Mai 2007 (CEST)
vorübergehende Zuweisung nach 123a BRRG
[Quelltext bearbeiten]Das BRRG ist mit Ausnahme von Kapitel II und § 135 am 1. April 2009 durch § 63 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2008 außer Kraft getreten. Die Zuweisung ist jetzt in § 20 BeamtStG geregelt. (nicht signierter Beitrag von 95.222.141.8 (Diskussion) 22:48, 21. Apr. 2012 (CEST))