Diskussion:Versorgungsfreibetrag (EStG)
Doppelversorgung
[Quelltext bearbeiten]Hallo, eigentlich müßte Erwähnung finden, was passiert, wenn jemand 2 Versorgungen bezieht. Dann kommt er nämlich meines Wissens nur einmal in den Genuß des Versorgungfreibetrages. (nicht signierter Beitrag von 195.37.205.30 (Diskussion) 11:19, 14. Nov. 2012 (CET))
Du hast insofern Recht, dass man in der Summe maximal nur auf einen Versorgungsfreibetrag kommt. Die Berechnung erfolgt jedoch für jede Versorgung separat. Der Versorgungsfreibetrag wird also für deine Versorgung berechnet und festgeschrieben. Solltest du eine zweite Versorgung erhalten, z.B. eine Hinterbliebenenversorgung deines verstorbenen Partners, dann wir auch hier der Versorgungsfreibetrag berechnet. Beide Versorgungsfreibeträge werden nun addiert und dann auf den Freibetrag gekürzt, der im Jahr des ersten Versorgungsbezugs galt.--Pipes2 de (Diskussion) 11:04, 19. Aug. 2019 (CEST)