Diskussion:Verspätungszuschlag (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 92.227.130.206 in Abschnitt Länderspezifisch
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich hatte meine ESt.-Erklärung verspätet abgegeben. Im Bescheid wurde keine Steuerschuld, sondern eine Überzahlung festgestellt. Dennoch wurden mir 85 EUR in Rechnung gestellt (die von der Logik eigentlich mir hätten gutgeschrieben werden müssen). Das dient wohl der Disziplinierung des Steuerbürgers (ist dann aber logisch falsch bezeichnet). Vielleicht könnte man das - wenn der VA so richtig ist und die Thematik verallgemeinert werden kann - in den Artikel einbringen. Matt1971 ♫♪ 08:00, 6. Apr 2006 (CEST)

Hallo Matt, das ist korrekt: Der Versp.-Zuschlag kann auch bei einer Steuerrückzahlung festgesetzt werden bzw. bestehen bleiben (steht aber auch so schon im Artikel). Das liegt daran, dass es (eher) eine Sanktion wegen der Störung des bürokratischen Ablaufs sein soll und (weniger) ein Zins wegen Zeitlaufs. Damit scheidet auch eine Gutschrift dieses Zuschlags aus. Mir fällt allerdings auf, dass wir den Artikel Steuerzinsen noch nicht haben: dann könntest Du feststellen, dass nach 15 Monaten (also ab 01.04.2006 für ESt 2004), Zinsen bei Steuererstattungen gezahlt werden (und umgekehrt auch Zinsen bei Nachzahlungen geleistet werden müssen). Diese "Vollverzinsung ist aber unabhängig von dem Verspätungszuschlag. --Omi´s Törtchen 10:41, 6. Apr 2006 (CEST)

Länderspezifisch

[Quelltext bearbeiten]

Hallo, mir fällt auf dass nirgendwo erwähnt ist dass es hier um deutsches Recht geht (nicht um österreichisches etc.) weiß aber grad nicht wie das gewöhnlich deutlich gemacht wird. grüße --92.227.130.206 14:59, 20. Feb. 2014 (CET)Beantworten