Diskussion:Verwaltung der Bischöflichen Weingüter Trier

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Alupus in Abschnitt Lemma
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Lemma

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Wo ist denn diese Verschiebung diskutiert worden? Die "Verwaltung der Bischöflichen Weingüter Trier" ist ein funktionales Gebäude in der Gervasiusstraße in Trier, dessen Besonderheit die uralten Weinkeller sind. Die "Bischöflichen Weingüter Trier" sind der Zusammenschluß der genannten drei Weingüter. Charles Mannay (den hatte ich verlinkt, warum wurde der getilgt?) ist es gelungen, diese Güter von Napoleon zurückzuerhalten - nicht umsonst hängt er an prominenter Stelle in der "Verwaltung der Bischöflichen Weingüter Trier". Die Geschichte der Weingüter 1966 beginnen zu lassen - da wurde ja nur die Verwaltungsform zusammengefaßt -, ist arg unhistorisch.

Bitte um Rückverschiebung des Artikels auf das richtige Lemma; hilfsweise beantragte ich die Verschiebung von Weingut Othegraven auf Verwaltung des Weingutes Othegraven. --Bremond (Diskussion) 20:52, 4. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Nachtrag: Alupus schrieb bei einer Veränderung "wer Eigentümer ist, wissen wir letztlich auch aufgrund der Website nicht". Da mag die Website zu schweigsam sein. Auf jeden Fall fühlt sich aber das Trierer Domkapitel als Eigentümer des Weingutes "Hohe Domkirche". Der Link von "Hohe Domkirche" zu "Trierer Dom" ist nicht sachgerecht, da nicht dem Gebäude das Weingut gehört, sondern eben dem Kapitel als Korporation. Hier ein hilfreicher Link: Bischöfliche Weingüter: Triers Imperium unter Tage

Nachtrag 2: Auch Kurfürst Clemens Wenzeslaus von Sachsen dürfte aufgrund seiner Bedeutung für die BWG im Text vorkommen.

Also es muß nicht jede Verschiebung diskutiert werden, denn dafür gibt es mit WP:NK klare Regeln.

  • "Wenn ein Artikel über ein Unternehmen angelegt wird, gilt bei der Wahl des Artikeltitels das Prinzip: Der Artikeltitel muss korrekt wie gängig sein." sowie
  • "Unternehmensname möglichst ohne Rechtsform und Namensanhängsel"

Ich habe diese Artikel nicht verfasst. Man hätte sicher einen Namen über die Marke schreiben können, aber es ist nunmal ein Unternehmensartikel, wie auch die Infobox gestaltet ist. Laut Impressum ist die Bezeichnung der GbR wie das neue Lemma. Wenn Du einen anderen Beleg hast, umso besser, dann können wir vergleichen. Was die Marke angeht, siehe hier, insbesondere wer Markeninhaber ist. Ansonsten vermisse ich die Angaben zu den Gesellschaftern im Artikel, da wird etliches ziemlich vage umschrieben, obwohl die Fakten eigentlich klar sind. Was ein wenig Gschmäckle hat ist der Umstand, daß Du hier für eine Marke diskutierst, die erst 2012 geschützt wurde. Also sei froh, daß wir dieses schöne Weingut offenbar akzeptieren.Oliver S.Y. (Diskussion) 21:12, 4. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Zweifel an der Relevanz des Weingutes habe ich keine, angesichts der vielhundertjährigen Geschichte, Größe und der Qualität der Produkte. Da ich vor Jahren mal einige Flaschen Scharzhofberger (gib an...) dort kaufte, meine ich, dass die Sache mit der GbR neu zu sein scheint. Wie ich schon schrieb - wem da was gehört und wie das Ganze organisiert ist, scheint mal wieder kirchentypisch komplex zu sein. Aufklärung dazu wäre gut und enzyklopädisch wertvoll, ist aber von der Firma selber eher nicht zu erwarten, da deren Interesse ja der Verkauf ihrer Produkte ist, und Weinverkauf hat auch etwas mit Image zu tun, und man wird dem Kunden daher keine Grundbuch- und HR-auszüge zusammen mit dem Katalog vorlegen :) --Alupus (Diskussion) 09:10, 5. Jul. 2013 (CEST)Beantworten