Diskussion:Villa Haenel in Radebeul
Gibt's eine oder mehrere Atlantenfiguren am Turm? Und "teilweise" ist kein Adjektiv und somit auch nicht deklinierbar, das gehört irgendwie umformuliert. --Xocolatl 01:11, 26. Mai 2008 (CEST)
- verständlich? -- Jbergner 19:13, 26. Mai 2008 (CEST)
Ich habe die aktuellen Informationen aus der Zeit von 1945 bis heute hinzugefügt. Leider konnte die Boetticher'sche Erbengemeinschaft bestehend aus 15 Personen in USA, England (Nachfahren von General Friedrich v. Boetticher) sowie Namibia und natürlich Deutschland das Haus nicht halten. Allein die 15 notariell - jeweils nach Landesrecht - zu beurkundende Bevollmächtigungen eines der Erben für den Rechtsstreit dauerte 4(!) Jahre. Jede weiter Handlung (z.B. Eintragung einer Hypothek) hätte abermals ein solches Verfahren in Gang gesetzt. Dr. Wedemeier hat schon vor dem Kauf versichert, das Haus wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen und dieses ja auch hervorragend umgesetzt. Nur die Nutzung des Vorgartens mit Weinstöcken ist unhistorisch und nimmt dem Anwesen sein gewohntes Gesicht. Aber soviel Freiheit musste wohl sein ! Benutzer:DaVinci70 18:01, 10. September 2008 (CEST)
- hallo DaVinci70, ich habe mal den text etwas umformuliert, auch um den heutigen besitzer zu schützen. solche namen werden normalerweise bei aktuellen personen nicht genannt, wenn sie nicht prominent sind und das objekt unmittelbar mit dieser prominenz oder der beruflichen tätigkeit zu tun hat. was noch nicht aus der beschreibung hervorgeht: was wurde denn mit dem besitz des hauses nach dem tod von Walter von Boetticher? wurde es enteignet. stand es einfach leer? wurde es zwangsverkauft? wieso kam es zu einer rückübertragung, da muss es doch vorher (unrechtmäßig?) weggewesen sein? VG -- Jbergner 19:35, 10. Sep. 2008 (CEST)
- hallo Jbergner, vielen Dank für die Hinweise. Da der Name das Käufers über die Preisvergabe des Bundes veröffentlicht wurde, wollte ich ihm sein Werk auch zuordnen. Aber Sie haben recht, es muss nicht sein. Das Haus ist nie offiziell enteignet worden! Es wohnten viele Jahre zwei Parteien darin, u.a. eine Frau, die beim Rat der Stadt arbeitete und noch 1990, kurz vor der Wiedervereinigung, das Haus von der Stadt "erwarb" (natürlich für einen Spottpreis). Über die Frage, ob ein solcher Kaufvertrag nach dem Einigungsvertrag wirksam war, gab es einen langen Rechtsstreit, der schließlich zugunsten der Erbengemeinschaft entschieden wurde. Die zweite dort wohnende Partei lebte dort bis zum Verkauf des Hauses weiter in enger freundschaftlicher Verbindung zum Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft. Benutzer:DaVinci70 17:55, 11. September 2008 (CEST)
- hallo DaVinci70, irgendwie ist da zu ddr-zeiten ein logisches loch und ich verstehe es auch nicht, obwohl ich es ganz gern etwas stringenter formulieren möchte. ich vermute, die Boettichers waren 1945 die erben. wer hat dann wann mit welcher berechtigung das haus in zwei wohneinheiten umgebaut? und wieso konnte die stadtverwaltung das haus kurz vor der wiedervereinigung verkaufen? das kann doch nur derzenige, der im grundbuch steht? können sie da noch mal eine lampe dranhalten zum erleuchten? vg -- Jbergner 18:14, 11. Sep. 2008 (CEST)
- hallo Jbergner, ich habe mich nochmal schlau gemacht. Wer das Haus direkt nach dem Kriege bewohnt hat, ist nicht bekannt. Die beiden vor der Einheit verbliebenen Parteien wohnten schon sehr lange dort (seit Jahrzehnten). Der Umbau in zwei Wohneinheiten muss schon kurz nach dem Kriege geschehen sein. Ich weiss aber nicht durch wen. Das Haus ist doch enteignet worden, allerdings erst 1982. Deshalb war eine Rückübertragung an den eigentlichen Eigentümer auch nicht durch den Einigungsvertrag ausgeschlossen. Dies betraf ja nur die Enteigungen zwischen 1945 und 1949. Die DDR hat noch in den letzten Monaten vor der Wiedervereinigung ein Gesetz erlassen, wonach Wohnungsbesitzer Eigentum an ihrer Wohnung bzw. ihrem Haus erwerben konnten. Die beim Rat der Stadt beschäftigte Partei hat davon Gebrauch gemacht, ohne dass die andere im Haus seit Jahrzehnten wohnende Partei eine Chance zum Zugriff bekam. Auch deshalb und wegen weitere Formfehler wurde dieser Vertrag durch das Landgericht verworfen. VG -- Benutzer:DaVinci70 01:35, 30. September 2008
- danke DaVinci70, ich habe das mal hineinformuliert. So einverstanden? VG -- Jbergner 07:39, 30. Sep. 2008 (CEST)
- Das ist prima ! Ich hätte es, ehrlich gesagt, nicht besser formulieren könnnen. Viele Dank und viele Grüße -- Benutzer:DaVinci70 16:07, 1. Okt. 2008 (CEST)
- danke DaVinci70, ich habe das mal hineinformuliert. So einverstanden? VG -- Jbergner 07:39, 30. Sep. 2008 (CEST)
- hallo Jbergner, ich habe mich nochmal schlau gemacht. Wer das Haus direkt nach dem Kriege bewohnt hat, ist nicht bekannt. Die beiden vor der Einheit verbliebenen Parteien wohnten schon sehr lange dort (seit Jahrzehnten). Der Umbau in zwei Wohneinheiten muss schon kurz nach dem Kriege geschehen sein. Ich weiss aber nicht durch wen. Das Haus ist doch enteignet worden, allerdings erst 1982. Deshalb war eine Rückübertragung an den eigentlichen Eigentümer auch nicht durch den Einigungsvertrag ausgeschlossen. Dies betraf ja nur die Enteigungen zwischen 1945 und 1949. Die DDR hat noch in den letzten Monaten vor der Wiedervereinigung ein Gesetz erlassen, wonach Wohnungsbesitzer Eigentum an ihrer Wohnung bzw. ihrem Haus erwerben konnten. Die beim Rat der Stadt beschäftigte Partei hat davon Gebrauch gemacht, ohne dass die andere im Haus seit Jahrzehnten wohnende Partei eine Chance zum Zugriff bekam. Auch deshalb und wegen weitere Formfehler wurde dieser Vertrag durch das Landgericht verworfen. VG -- Benutzer:DaVinci70 01:35, 30. September 2008
- hallo DaVinci70, irgendwie ist da zu ddr-zeiten ein logisches loch und ich verstehe es auch nicht, obwohl ich es ganz gern etwas stringenter formulieren möchte. ich vermute, die Boettichers waren 1945 die erben. wer hat dann wann mit welcher berechtigung das haus in zwei wohneinheiten umgebaut? und wieso konnte die stadtverwaltung das haus kurz vor der wiedervereinigung verkaufen? das kann doch nur derzenige, der im grundbuch steht? können sie da noch mal eine lampe dranhalten zum erleuchten? vg -- Jbergner 18:14, 11. Sep. 2008 (CEST)
- hallo Jbergner, vielen Dank für die Hinweise. Da der Name das Käufers über die Preisvergabe des Bundes veröffentlicht wurde, wollte ich ihm sein Werk auch zuordnen. Aber Sie haben recht, es muss nicht sein. Das Haus ist nie offiziell enteignet worden! Es wohnten viele Jahre zwei Parteien darin, u.a. eine Frau, die beim Rat der Stadt arbeitete und noch 1990, kurz vor der Wiedervereinigung, das Haus von der Stadt "erwarb" (natürlich für einen Spottpreis). Über die Frage, ob ein solcher Kaufvertrag nach dem Einigungsvertrag wirksam war, gab es einen langen Rechtsstreit, der schließlich zugunsten der Erbengemeinschaft entschieden wurde. Die zweite dort wohnende Partei lebte dort bis zum Verkauf des Hauses weiter in enger freundschaftlicher Verbindung zum Bevollmächtigten der Erbengemeinschaft. Benutzer:DaVinci70 17:55, 11. September 2008 (CEST)